Pressemitteilung 2 vom 15.01.2021
Geld zurück
Gewaltsamer Rückholversuch des durch Betrug verloren gegangenen Geldes führt zu Bewährungsstrafe
Am 14.12.2020 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 33jährigen Landwirt aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz und seine beiden Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung und erlegte ihnen die Zahlung von je 3000,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auf.
Der Angeklagte hatte Vertrauen zu einem 24jährigen Autohändler aus München gefasst. Dieser hatte ihm einen Käufer seines Fahrzeugs vermittelt, der auch schon eine Anzahlung auf den Kaufpreis bezahlt hatte. Der 24jährige, der bereits mehrfach wegen Autobetrügereien vorbestraft war, zog ihn wegen eines angeblich großen Goldbestandes in Rumänien im Wert von zwei Millionen Euro ins Vertrauen. An diesem könne er beteiligt werden, wenn er die für den Transport nach Deutschland notwendigen Kosten mittrage. Nach Zahlung von nach und nach rund 375.000 Euro wurde ihm Ende April 2020 klar, dass er und seine beiden mitangeklagten Freunde, von denen er sich rund 50.000 Euro geliehen hatte, Opfer eines Betruges geworden waren.
Als der Autohändler am 09.05.2020 zur Abholung einer weiteren Zahlung zum Angeklagten kam, erwarteten ihn dort auch die beiden Freunde und die Partnerin des Angeklagten, um ihn zur Rückzahlung seiner Beute zu bewegen. Der Händler täuschte vor, dass er Geld in seiner angeblichen Sauerlacher Wohnung verwahre. Dort angekommen, sprang er aus dem Fahrzeug und flüchtete sich ins Haus, wohin ihm die Gruppe nach Eintreten der Tür folgten. Bevor ihm dort weitere Personen helfen konnten, zog ihn die Gruppe aus dem Haus, verfrachtete ihn in den Kofferraum seines BMW X 5 und fuhr in ein Waldstück, um ihn dort weiter zu schlagen. Der Händler erklärte nun, dass er Geld in Vaterstetten habe. Nach kurzer Fahrt mit dem wieder in den Kofferraum verbrachten Händler stoppte der Bruder des Angeklagten die Weiterfahrt durch sein quergestelltes Fahrzeug. Er war ihnen gefolgt, nachdem er das an seiner Wohnung vorbeifahrende Fahrzeug als das seines Bruders erkannt hatte. Beim Manövrieren des BMW X 5 erfasste der Angeklagte seine Partnerin, bei der nachfolgend sogar die Amputation des verletzten Unterschenkels im Raum stand. Weitere Familienangehörige des Händlers, die hinzugekommen waren, schlugen auf die Gruppe sogar dann noch ein, als die Polizei bereits vor Ort eingetroffen war.
Der Angeklagte hatte nachfolgend ein Darlehen von 50.000 Euro aufgenommen, um seinen Freunden umgehend deren Schaden zu ersetzen.
Dier Vorsitzende Richterin begründete das getroffene Urteil u.a. wie folgt:
„Am (…) 10.12.2020 schlossen der Geschädigte und der Angeklagte (…) eine Ausgleichsvereinbarung betreffend die gegenseitigen Ansprüche, wonach der Geschädigte dem Angeklagten bereits 200.000 Euro bezahlt hat und weitere 100.000 Euro bis zum 31.03.2021 zu leisten hat. Hierin erklären sie, kein Interesse an einer gegenseitigen Strafverfolgung zu haben.(…)
Zugunsten der Angeklagten war zu sehen, dass sie von Anfang an geständig waren. Keiner der Angeklagten ist vorbestraft. Darüber hinaus handelte es sich um eine Ausnahmesituation, bei der der Angeklagte (…) um ca. 375.000 Euro durch diverse Tathandlungen seitens des Geschädigten betrogen worden war. (…) Als der Angeklagte (…) erkannte, dass er einem Betrug unterlegen war, war er völlig verzweifelt. Er hatte nicht nur sein eigenes Geld, sondern auch das seiner Familie und seiner Freunde an den Geschädigten verloren. Die (beiden weiteren, Anm. d.Verf.) Angeklagten (…) handelten hierbei nicht nur, weil sie ihr Geld zurückhaben wollten, sondern auch aufgrund der langjährigen Freundschaft zum Angeklagten.(…)
Zu Lasten der Angeklagten sprach an erster Stelle, dass sie sich der Selbstjustiz bedient haben. Auch wenn die Tathandlungen an sich spontan erfolgt sein dürften, hatten sie den Geschädigten zunächst nach (…) gelockt und für eine personenmäßige Überzahl gesorgt. Darüber hinaus wurde der Geschädigte erheblich verletzt. Es muss auch gesehen werden, dass der Angeklagte (…) sich anfangs einen Geldsegen versprochen hatte mit einer unrealistischen Rendite, weshalb er so unvorsichtig auf die Betrügereien hereinfiel.“
Der Autohändler, der durch die Tat neben einem Würgetrauma diverse Prellungen, blutende Wunden und erhebliche Schmerzen erlitten hatte, wurde am 21.12.20 durch ein anderes Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen Betruges - noch nicht rechtskräftig - zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Urteil des Amtsgerichts München vom 14.12.2020, Aktenzeichen 812 Ls 247 Js 146706/20
Das Urteil ist hinsichtlich des Angeklagten rechtskräftig
Klaus-Peter Jüngst