Pressemitteilung 49 vom 10.12.2021
Weihnachtsfrieden
Feuerwehr und Angeklagter wagen einen Versöhnungsversuch
Am 01.12.2021 stellte das Amtsgericht München ein Verfahren wegen Behinderung von Einsatzkräften, vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage von 150 Euro an die Freiwillige Feuerwehr und gegen Teilnahme an einem Aufklärungsgespräch mit Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vorläufig ein.
Der 74jährige Rentner hatte gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen vorgesehen hätte, Einspruch eingelegt.
Dem Angeklagten lag darin zur Last, am 21.04.2021 gegen 9 Uhr in Unterschleißheim ein Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr behindert zu haben. Der Angeklagte, der als Fußgänger unterwegs gewesen sei, habe ein mit Blaulicht und Martinshorn ausrückendes Feuerwehrfahrzeug zum Bremsen gebracht, indem er mit dem rechten Bein einen Ausfallschritt zur Straße gemacht und seinen rechten Arm ausgestreckt habe. Das Feuerwehrfahrzeug habe deshalb eine Bremsung durchführen müssen, sodass es nahezu zum Stillstand gekommen sei.
Der Angeklagte führte in der Hauptverhandlung aus: „(…) Ich habe das Einsatzfahrzeug gehört. Ich machte eine Geste, dass er nicht so schnell fahren sollte. Ich bin erst auf die Straße getreten, als das Feuerwehrfahrzeug, das seine Geschwindigkeit nicht verringerte, vorbeigefahren war. Ich habe niemanden behindert. Das Fahrzeug ist viel zu schnell gefahren. (…) Er ist wahrscheinlich 100 km/h gefahren. (…) Es sah aus wie ein SUV.“
Der Chef der Freiwilligen Feuerwehr, der vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, sagte, der Angeklagte habe dies schon häufiger, auch mit Wischbewegung und gezeigtem Vogel gemacht. Bei dem Fahrzeug handele es sich um einen Kombi, der aber als Feuerwehrfahrzeug zu erkennen sei. So schnell könne nicht gefahren werden. Von außen sehe es aber meist schneller aus, als wenn man vorne im Fahrzeug sitzt. Er kümmere sich nicht um Leute, die ihm einen Vogel oder sonst was zeigen. Er fände es aber schade, wenn Leute die Feuerwehr zum Bremsen zwingen würden.
Der Zeuge zeigte sich jedoch versöhnlich und bot an: „(…) Man könnte sich mal zusammensetzen und darüber reden. (…).“
Diese Anregung griff die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München auf und schlug die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs vor. Damit waren sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft einverstanden.
Der Angeklagte hat nun bis Mitte Januar 2022 Zeit, die Geldauflage zu bezahlen und an einem Aufklärungsgespräch mit den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen. In diesem Fall wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Vorläufige Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht München am 01.12.2021
Aktenzeichen 943 Cs 418 Js 156518/21
Sonja Öttl