Pressemitteilung 11 vom 02.05.2023
Mehrjährige Haftstrafe wegen bandenmäßiger Geldfälschung
Das Schöffengericht des Amtsgerichts München verurteilte am 14.04.2023 eine 28-jährige Niederländerin wegen bandenmäßiger Geldfälschung zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten.
Die Bande aus den Niederlanden schloss sich zusammen, um sich gemeinschaftlich und arbeitsteilig größere Mengen Falschgeld zu verschaffen und dieses anschließend in mehreren Städten in Deutschland, aber auch in anderen EU-Ländern, insbesondere in Frankreich, in den Zahlungsverkehr zu bringen. Zu diesem Zweck reiste das Oberhaupt der Bande Anfang 2020 nach Neapel und verschaffte sich und den übrigen Bandenmitgliedern dort Falschgeld in Höhe von insgesamt 40.000 EUR in Form von gefälschten 100-Euro-Scheinen von guter Qualität.
Im März 2020 reiste die Angeklagte gemeinsam mit dem Oberhaupt der Bande und drei weiteren Bandenmitgliedern nach Deutschland ein, um in Stuttgart und München gefälschte 100-Euro Scheine zu verausgaben. Die Tätergruppierung ging dabei dergestalt vor, dass sich die Bandenmitglieder in der Regel zu zweit vor Ort in die Geschäfte begaben. Um dabei den größtmöglichen Gewinn in Form von möglichst viel Echtgeld als Wechselgeld zu erzielen, wurden jeweils nur niedrigpreisige Waren von ihnen ausgewählt und diese sodann jeweils mit einer gefälschten 100-Euro-Note bezahlt.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde festgestellt, dass die Angeklagte als Mitglied der Tätergruppierung jedenfalls in zwei Fällen - am 13.03.2020 in der Frozen Coffee Bar „Coffreez“ in Stuttgart und in München - jeweils gemeinsam mit einem weiteren Bandenmitglied einen gefälschten 100-Euro-Schein verausgabte und echtes Wechselgeld entgegennahm. Zwar machte die Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die Taten konnten jedoch aufgrund in den Geschäften vorhandener Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden.
Das Schöffengericht verhängte gegen die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten. Das Gesetz sieht für bandenmäßige Geldfälschung eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren vor. Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht insbesondere, dass sie bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Zulasten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht insbesondere, dass es sich um Fälschungen von guter Qualität handelte und dass die Angeklagte zu dem Zweck nach Deutschland eingereist war, Straftaten zu begehen.
Die Angeklagte wurde mit Europäischem Haftbefehl gesucht und am 06.07.2022 aus den Niederlanden nach Deutschland überstellt, wo sie sich seitdem in Untersuchungshaft befindet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
Urteil des Amtsgerichts München vom 14.04.2023
Aktenzeichen 1111 Ls 248 Js 186178/22
München, 02.05.2023
Pressestelle Amtsgericht München