Pressemitteilung 02 vom 01.02.2023
Abrechnungsbetrug Corona-Teststation
Am Schöffengericht des Amtsgerichts München wurden am 01.02.2023 ein 31-jähriger Mann und seine 34-jährige Verlobte wegen Betruges und versuchten Betruges zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren 10 Monaten und 2 Jahren 3 Monaten verurteilt.
Die Täter hatten von 26.01.2022 bis zur Festnahme eines der Angeklagten Mitte April 2022 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Corona-Teststation betrieben und Corona-Schnelltests angeboten. Bei der Abrechnung der Corona-Schnelltests teilten die Täter gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) überhöhte Phantasiezahlen mit und rechneten auf diese Weise im Zeitraum von 26.01.2022 bis Ende Februar 2022 rund 12.000 Test mehr ab als tatsächlich durchgeführt. Den Angeklagten wurden hierdurch rund 150.000 Euro zu viel ausgezahlt.
Am 2.04.2022 rechneten die Angeklagten für März 2022 gegenüber der KVB erneut gut 16.500 Tests mehr ab als tatsächlich durchgeführt, wodurch der KVB ein weiterer Schaden von mehr als 180.000 Euro entstanden wäre. Die Auszahlung konnten die Ermittlungsbehörden jedoch verhindern.
Die Angeklagten räumten die Tatvorwürfe vollumfänglich ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten und 2 Jahren 9 Monaten beantragt, die Verteidigung beantragte jeweils Bewährungsstrafen.
Das Gericht ordnete gegen die Täter jeweils Wertersatzeinziehung in Höhe von 154.418,70 Euro an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten legten unmittelbar nach Verkündung des Urteils Berufung ein.
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) hatte am 19.10.2022 Anklage zum Amtsgericht München – Schöffengericht erhoben. Auf die Pressemitteilung der ZKG vom 28.11.2022 wird verwiesen.
München, 01.02.2023
Pressestelle Amtsgericht München