Pressemitteilung 22 vom 13.07.2023
Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ – Telekommunikationsüberwachung
Bestätigung des Einganges von Anträgen von Journalisten auf gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der durch das Amtsgericht München angeordneten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ sind durch den nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München Beschlüsse zur Überwachung der Telekommunikation erlassen worden. Die Beschlüsse waren nicht gegen Journalisten gerichtet.
Das Amtsgericht München bestätigt, dass Anträge von Journalisten nach § 101 Abs. 7 StPO beim Amtsgericht München eingegangen sind, gerichtet auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der durch die Beschlüsse des Amtsgerichts München angeordneten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen sowie der Art und Weise ihres Vollzuges.
Über die Anträge entscheidet nach Art. 97 Abs. 1 GG, § 101 Abs. 7 StPO während des Ermittlungsverfahrens der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts München für den Erlass der Maßnahmen zuständige Ermittlungsrichter in richterlicher Unabhängigkeit. Gegen die Entscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters ist die sofortige Beschwerde zum Landgericht München I statthaft.
München, 13.07.2023
Dr. Martin Swoboda
Pressesprecher
Amtsgericht München