Pressemitteilung 9 vom 11.03.2024
Mehrjährige Haftstrafe wegen Geldfälschung
Das Schöffengericht des Amtsgerichts München verurteilte am 14.12.2023 einen 32jährigen Mann wegen Geldfälschung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.
Der Angeklagte mit Kontakten ins Betäubungsmittel- und Rotlichtmilieu verschaffte sich zusammen mit mindestens einer weiteren unbekannten Person nach den Feststellungen des Gerichts auf nicht näher bekannte Weise insgesamt 100 hochwertige Falsifikate von 500-Euro-Scheinen. Die Fälschungen wiesen zahlreiche Sicherheitsmerkmale echter Noten in täuschend echter Nachahmung auf. Der Angeklagte und sein oder seine Mittäter unterzogen die Falsifikate nach dem Erwerb sodann einem Qualitätstest mittels einer Geldzählmaschine. Von dieser als echt oder falsch erkannte Scheine sortierten die Mittäter je nach Testergebnis auf unterschiedliche Stapel. Insgesamt 11 der 100 Scheine wurden von der Geldzählmaschine als vermeintlich echt erkannt.
Mittels seines Mobiltelefons fertigte der Angeklagte oder ein Mittäter ein Video von diesem Qualitätstest, um in Abstimmung mit weiteren Mittätern, im Kontakt mit dem Lieferanten der Falsifikate oder für den Fall erneuter Erwerbsverhandlungen darauf zurückzugreifen.
Zwei gefälschte Geldscheine führte der Angeklagte im April 2023 auf der Autobahn A8 Richtung München in Brunnthal in seinem Geldbeutel mit sich.
Das Schöffengericht verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht insbesondere, dass er in Deutschland bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Zulasten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht insbesondere, dass es sich um Fälschungen von hoher Qualität handelte, die sogar bei Tests mit Geldzählmaschinen von echtem Geld nicht sicher zu unterscheiden waren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten gegen das Urteil Berufung ein.
Urteil des Amtsgerichts München vom 14.12.2023
Aktenzeichen 1116 Ls 248 Js 140667/23
München, 11.03.2024
Pressestelle Amtsgericht München