Apostillen
WICHTIGER HINWEIS
Derzeit kann es bei der
Beantragung und Erteilung von Apostillen mit Bezug auf Angelegenheiten in
Nachlasssachen zu einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Monaten kommen. Es
wird gebeten in Eilfällen, diese dementsprechend kurz zu begründen.
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Grundsatz
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen richtet sich nach § 72 Zuständigkeitsverordnung (ZustV).
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Vorbeglaubigungen zum Zwecke der Legalisation richtet sich nach § 21 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfassungsgesetzen des Bundes (AGGVG).Zuständigkeit des Amtsgerichts München
Die Präsidentin des Amtsgerichts München ist ausschließlich für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden, welche von einem Urkundsbeamten des Amtsgerichts München ausgestellt wurden, zuständig (Beglaubigung bzw. Bestätigung der Echtheit der öffentlichen Urkunde zur Verwendung im Ausland, z. B. Scheidungsbeschlüsse, Erbscheine etc.).
Hinweis:
Für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden, welche von einem Urkundsbeamten des Registergerichts beim Amtsgericht München ausgestellt wurden, ist der Leiter der Abteilung für Registersachen zuständig. -
- Die Urkunde ist immer als Ausfertigung bzw. Teilausfertigung oder in beglaubigter Abschrift zu übersenden/vorlegen. Kopien reichen nicht aus.
- Bei Antragstellung ist immer das Land anzugeben, für welches die Urkunde benötigt wird.
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit auch länger dauern (z. B. wenn nur eine Kopie der Urkunde übersandt/vorgelegt wurde oder die Urkunde unvollständig ist).
- Eine Apostille kostet 25,00 Euro (Nr. 1310 JVKostG). Es sind daher beim persönlichen Vorsprechen auch die Öffnungszeiten der Geldannahmestelle der Pacellistraße zu beachten.
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Postanschrift:
Amtsgericht München
- Bürgerservice 1 -
Pacellistraße 5
80315 München
Adresse:
Amtsgericht München
- Bürgerservice 1 -
Zimmer B. 227
Pacellistraße 5
80333 München
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Pacellistraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar. -
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr und nach VereinbarungTelefon: 089 / 5597-7654
Telefax: 09621 / 96241-0310E-Mail: apostillen@ag-m.bayern.de
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- S-Bahnlinien S1-S8 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- U-Bahnlinien U4/U5 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 16/17/18/20/21/27 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 19 - Haltestelle Lenbachplatz (von dort 2 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung den
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Pacellistraße 5 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. -
Antragsformular
Weitere Informationen
- Apostille; Beantragung der Erteilung für gerichtliche und notarielle Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Legalisation; Beantragung der Erteilung für gerichtliche und notarielle Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
- Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation