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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Rechtsantragstelle

Pacellistraße

Postanschrift:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle
Pacellistraße 5
80315 München

Adresse:

Amtsgericht München
Rechtsantragstelle Pacellistraße
Zimmer B 213
80333 München

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
08:30 bis 11:30 Uhr
Am Mittwoch ist die Rechtsantragstelle geschlossen!

 

Tel.: 089 5597 3719

Fax: +49 9621 96241 2063

 

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr – 11:30 Uhr


Hinweis: Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigem Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden. Bitte erscheinen Sie frühzeitig, da eine Antragsaufnahme zum Ende der Öffnungszeiten ebenfalls nicht garantiert werden kann.

Bitte beachten Sie die Informationen im Bereich 'Wichtige Hinweise'

Hinweis: In der Rechtsantragstelle findet keine Rechtsberatung statt. 


An der Rechtsantragstelle Pacellistraße werden weiterhin ohne Termin nur Eilfälle zu Protokoll genommen.

Für andere Anträge / Klagen / Erklärungen werden bis auf Weiteres Termine vergeben.

Beratungshilfe kann grundsätzlich schriftlich beantragt werden, jedoch besteht auch hier die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.

Formulare und Informationen zu Beratungshilfe finden sie HIER

Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte zu den Telefonsprechzeiten an die Rechtsantragstelle.

Wenn Sie einen Antrag für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stellen möchten, ist dies, neben der persönlichen Antragsaufnahme zu den Öffnungszeiten, weiterhin auch schriftlich möglich. Dazu stehen Ihnen untenstehende Formulare, zum Download und Ausfüllen zu Hause, zur Verfügung. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder werfen es in den Hausbriefkasten am Eingang des Justizgebäudes Pacellistraße 5 ein.


Formulare und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe finden Sie auf unserer Internetseite unter Aufgaben/ Zivilverfahren/ weitere Informationen. 


Wenn Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen möchten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit über 
www.mahnantrag-online.de.

Zuständigkeit

  • Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in Zivilverfahren (z.B. allgemeine Zivil-, Verkehrszivil- und Mietverfahren)
  • Aufnahme von Anträgen für Mahnverfahren
  • Anträge für Familienverfahren
  • Aufnahme von Anträgen in Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungsverfahren für Minderjährige
  • Anträge für Wohnungseigentumsverfahren
  • Aufnahme von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Verfahren nach dem Beratungshilfegesetz

Wichtige Hinweise

Die Rechtsantragstelle Pacellistraße erteilt keine Rechtsberatung und ist für folgende rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig:

  •  Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungssachen für Volljährige. Wenden Sie sich bitte hierzu an die zuständige Betreuungsstelle
  •  Zwangsvollstreckungssachen. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Rechtsantragstelle Infanteriestraße (siehe unten)

Wie komme ich hin?

  • S-Bahnlinien S1-S8 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • U-Bahnlinien U4/U5 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 16/17/18/20/21/27 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 19 - Haltestelle Lenbachplatz (von dort 2 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Maxburgstraße 4 / Pacellistraße 5 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Pacellistraße 5
Eingang Pacellistrasse 5

Infanteriestraße

Postanschrift:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle
Infanteriestraße 5
80325 München

Adresse:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle Infanteriestraße
Infanteriestraße 5
80797 München

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag - Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Hinweis: Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigen Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden.

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3120

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

Zuständigkeit

  • Aufnahme eines Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • Aufnahme eines Zwangsvollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher
  • Anträge auf Freigabe von Arbeitseinkommen oder pfändbarer Sozialleistungen vom gepfändeten Konto
  • Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen
  • Anträge auf Gewährung von Vollstreckungs- und Räumungsschutz
  • Anträge auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
  • Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung

Bitte beachten Sie: Eine Antragsaufnahme erfolgt nur für Vollstreckungsmaßnahmen eines Vollstreckungsgerichts bzw. Gerichtsvollziehers.

Grundsätzlich sind Anträge zu Vollstreckungsmaßnahmen anderer Behörden (z.B. Finanzamt, Hauptzollamt, Kassen- und Steueramt) direkt bei der jeweiligen Behörde zu stellen.

Wichtige Hinweise

Die Rechtsantragstelle Infanteriestraße erteilt keine Rechtsberatung und ist für folgende rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig:

  • Zivilprozesssachen (z.B. Drittwiderspruchs- und Vollstreckungsabwehrklagen)
  • Familiensachen
  • Beratungshilfe
  • Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen für Minderjährige
Wenden Sie sich bitte hierzu an die Rechtsantragstelle Maxburgstraße (siehe oben)


Die Rechtsantragstelle Infanteriestraße ist ebenfalls nicht zuständig für:
  • Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungssachen für Volljährige. Wenden Sie sich bitte hierzu an die zuständige Betreuungsstelle
  • Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen

Organisation der Rechtsantragstelle Infanteriestraße
  • Werdende Mütter und erheblich Behinderte werden allen anderen Besuchern vorgezogen.
  • Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigen Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden.
  • Die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung setzt voraus, dass Sie die erforderlichen Sachangaben sofort machen können und alle notwendigen Unterlagen bei der Antragsaufnahme vorlegen.

Wie komme ich hin?

  • U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
  • Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Infanteriestraße 5
Eingang Infanteriestra E

Weitere Informationen