Registersachen
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- Handelsregister A (z.B. Einzelkaufleute -e.K.-, Personenhandelsgesellschaften -oHG, KG-)
- Handelsregister B (GmbH, AG, SE, KGaA, VVaG)
- Gesellschaftsregister (eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts -eGbR-)
- Partnerschaftsregister (Partnerschaftsgesellschaften)
- Genossenschaftsregister (Genossenschaften -eG-)
- Vereinsregister (eingetragene Vereine -e.V.-)
- unternehmensrechtliche Verfahren
für die Amtsgerichtsbezirke
- München
- Dachau
- Ebersberg
- Erding
- Freising
- Fürstenfeldbruck
- Garmisch-Partenkirchen
- Miesbach
- Starnberg
- Weilheim in Oberbayern
- Wolfratshausen - Güterechtsregister
für den Amtsgerichtsbezirk
- München - Rechtshilfe in den genannten Angelegenheiten
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Elektronischer Rechtsverkehr
Zu dem Handels-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister müssen Dokumente in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden. Eine Übersendung in Papierform ist grundsätzlich unzulässig und darf vom Registergericht nicht anerkannt werden.
Bei Anmeldungen zum Vereinsregister ist der elektronische Rechtsverkehr derzeit nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen besteht aber nach § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG für Rechtsanwälte, Notare, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs. Sofern die Einreichung der Unterlagen durch diesen Personenkreis erfolgt, ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auch in Vereinsregistersachen verpflichtend.
Löschungsanträge zum Güterrechtsregister sind nach Art. 229 § 64 Abs. 3 S. 2 EGBGB in entsprechender Anwendung von § 1560 S. 2 BGB in öffentlicher beglaubigter Form (also notariell beglaubigt oder beurkundet) einzureichen.
Öffentliche Bekanntmachung
Die Eintragungen in das Handelsregister sowie Registerbekanntmachungen werden durch ihre erstmalige Abrufbarkeit über die beim gemeinsamen Registerportal der Länder als dem von der Landesjustizverwaltung gem.§§10, 9 HGB bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekanntgegeben.
Einsicht in Register und Registerakten und Erteilung von Registerausdrucken
Online-Auskunft und Online-Abruf:
Die Eintragungen in den Registern (mit Ausnahme des Güterrechtsregisters) können über das Internet "rund um die Uhr" online abgerufen werden. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Registerdokumente, sofern sie bereits elektronisch vorliegen.Über das gemeinsame Registerportal der Länder können Sie bundesweit Registerdaten abrufen. Das Registerportal hat unter anderen den Vorteil, dass über einen zentralen Zugang in den Registern aller teilnehmenden Bundesländer recherchiert werden kann.
Näheres über die Benutzung der Online-Registerauskunft erfahren Sie ebenfalls im gemeinsamen Registerportal der Länder. Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei!
Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de.
Persönliche Einsicht beim Registergericht:
Die gebührenfreie Einsicht in Register, die öffentlich zugänglichen Registerdokumente bzw. Sonderbände der Registerakten kann – auf Antrag – beim Bürgerservice Justiz (Raum E 73) erfolgen. Dort kann ebenfalls persönlich die Erteilung von Registerausdrucken beantragt werden. Unter 'Kontakt' finden Sie die Zeiten, wann dies vor Ort möglich ist. Entsprechende Anträge können auch vorab per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe von Firma bzw. Name und Registernummer gestellt werden. Für die Einsichtnahme in nicht öffentlich zugänglichen Registerdokumente ist bei der Antragstellung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Dokumente zu laufenden Anmeldungen nicht öffentlich sind.
Erteilung von Registerausdrucken, Dokumentenausdrucken und Kopien von Aktenbestandteilen:
Anträge auf kostenpflichtige Erteilung dieser Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Firma bzw. des Namens und der Registernummer per E-Mail, Fax oder schriftlich an das Amtsgericht München (Registergericht). E-Mail, Fax-Nr. und Anschrift finden Sie unter 'Kontakt'.
Erteilung von Apostillen, Legalisationen und Negativbescheinigungen in Registersachen:
Diese Urkunden können Sie beim Bürgerservice Justiz (Raum E 73) kostenpflichtig beantragen. Unter 'Kontakt' finden Sie die Zeiten, wann dies vor Ort möglich ist. Entsprechende Anträge können auch per E-Mail, Fax oder schriftlich unter Angabe von Firma bzw. Name und Registernummer gestellt werden.
Allgemeine Auskünfte:
Ein Anspruch auf allgemeine Auskunft durch schriftliche Beantwortung von Anfragen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund werden allgemeine Anfragen ausschließlich durch kostenpflichtige Erteilung oben genannter Unterlagen beantwortet.
Wichtig:
Telefonische Auskunft aus dem Register oder den Registerakten ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nicht erteilt werden.
Telefonische Auskünfte zu laufenden Anmeldungen und Verfahren erhalten Sie über den zuständigen Sachbearbeiter, den Sie den Briefköpfen der Schreiben des Registergerichts entnehmen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Mitarbeiter auch vielfältige andere Aufgaben außerhalb des Dienstzimmers wahrnehmen müssen und deshalb nur zu bestimmten Zeiten, die Sie unter der jeweiligen Nebenstelle erfahren, telefonisch erreichbar sind.
Rechtsberatung und Vorprüfungen:
Das Amtsgericht -Registergericht- übernimmt keine Beratung oder Betreuung im Eintragungs- oder sonstigen Registerverfahren.
Wir nehmen grundsätzlich keine Vorprüfungen vor und dürfen keinerlei Rechtsberatung erteilen.
Beratungen obliegen den Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe (Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater).
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Postanschrift:
Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80325 München
Adresse:
Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80797 München -
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch geschlossen!
Um vorherige Terminvereinbarungen wird gebeten.
Bürgerservice Justiz (Raum E 73)
Montag, Dienstag und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch geschlossen!
Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3116E-Mail: poststelle.registergericht@ag-m.bayern.de
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die E-Mail-Adresse keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen (wie z.B. Anmeldungen zum Handelsregister) eröffnet.
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar. -
- U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
- Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
- Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
- Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Infanteriestraße 5 -
- Antrag auf Einsicht in Registerakten
- Antrag auf Erteilung eines Registerauszugs
- Antrag auf Erteilung einer Apostille-Legalisation
- Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung
- Merkblatt für neue Vereine
- Merkblatt für eingetragene Vereine
- Muster Satzung + Gründungsprotokoll
- Merkblatt Hinweise bei Auflösung eines Vereins
- Vereinsrecht - Rund um den eingetragenen Verein
- Der eingetragene Verein