Gerichtsbezirk
Das Amtsgericht Neu-Ulm liegt im Oberlandesgerichtsbezirk München:
Das Amtsgericht Neu-Ulm ist örtlich zuständig für alle Verfahren im Landkreis Neu-Ulm,soweit nicht eine zentrale Zuständigkeit besteht. Das Amtsgericht Neu-Ulm ist für folgende Gemeinden und Märkte zuständig:
- Altenstadt, Markt
- Bellenberg
- Buch, Markt
- Elchingen
- Holzheim
- Illertissen, Stadt
- Kellmünz, Markt
- Nersingen
- Neu-Ulm, Große Kreisstadt
- Oberroth
- Osterberg
- Pfaffenhofen, Markt
- Roggenburg
- Senden, Stadt
- Unterroth
- Vöhringen, Stadt
- Weißenhorn, Stadt