Kontakt
Änderung der Faxnummern
Aufgrund einer technischen Umstrukturierung der Faxserver ändern sich die Faxnummern der bayerischen Gerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit). Die örtliche Vorwahl 08431 für Neuburg an der Donau wird ersetzt durch die Vorwahl von Amberg 09621 (Standort IT-Zentrum der bayerischen Justiz).
Bisher lauteten unsere Faxnummern 08431/588-XXX, diese werden abgeschaltet. Ab dem 01.11.2022 sind wir nur noch über die neuen Faxnummern +49 9621 96241-XXXX erreichbar.
Kontaktdaten
Postanschrift und Hinweis zur E-Mail-Adresse
Telefon: 08431 / 588-0
Telefax: +49 9621 96241-1104
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten sowie eine jeweilige E-Mail-Adresse der Abteilung finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Allgemeine-E-Mail-Adresse: poststelle@ag-nd.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hinweise zu einer sicheren Übermittlungsmöglichkeit finden Sie nachstehend unter "Elektronischer Rechtsverkehr".
Die Einreichung von Dokumenten in schriftlicher Form ist natürlich weiterhin wie bisher möglich.
Dabei wird dringend gebeten, von Mehrfacheinreichungen der gleichen Unterlagen auf verschiedenen Wegen abzusehen!
Anschriften:
Amtsgericht Neuburg a.d. Donau
Ottheinrichplatz A 1
86633 Neuburg a.d. Donau (Hausanschrift)
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch die Hinweise - insbesondere zum persönlichen Publikumsverkehr - auf der Startseite.
Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Mitarbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen.
Bitte beachten Sie dabei die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer und halten Sie dafür die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen des Verfahrens oder entsprechende Unterlagen bereit, damit Ihre Frage möglichst schnell und konkret bearbeitet werden kann.
Bei schriftlichen Anfragen geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse an.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Bitte beachten Sie:
Soweit keine öffentlichen Sitzungen stattfinden, ist ab sofort die Eingangstür von 12:00 Uhr - 13:00 Uhr geschlossen. In dringenden Fällen bitte läuten.
Telefonaufkommen
Hohes Telefonaufkommen
Das Telefonaufkommen ist stark gestiegen. Wir sind weiterhin bemüht, schnellstmöglich für Sie da zu sein. Bitte sehen Sie möglichst von Rückfragen nach dem Sachstand ab.
Barriefreier Zugang, Behindertenparkplatz, Anfahrt
Barriefreier Zugang und Behindertenparkplatz
Der rollstuhlgerechte, ebenerdige Eingang ohne Stufen befindet sich auf der Rückseite (Nordseite) des Gebäudes. Sollte ein barrierefreier Zugang erforderlich sein, melden Sie sich bitte vorher in der zentralen Wachtmeisterei (Telefon 08431 / 588-0) an, da der Hintereingang grundsätzlich verschlossen ist.
Ein öffentlicher Behindertenparkplatz wurde vor der Südostseite des Amtsgerichtsgebäudes gegenüber der Touristinfo ausgewiesen.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
E-Ladesäulen
Zwei öffentliche E-Ladesäulen befinden sich vor der Südostseite des Amtsgerichtsbäudes am Dr.-Reiter-Weg bei der Auf- und Abfahrt zum Stadtberg.
Elektronischer Rechtsverkehr
Elektronischer Rechtsverkehr allgemein
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
- über das Portal Mein Justizpostfach
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Elektronischer Rechtsverkehr - besondere Hinweise in Grundbuchsachen
Ab 13.11.2023 wird der elektronische Rechtsverkehr bzw. die elektronische Grundakte im Grundbuchamt eröffnet, (Anlage 3 zu § 21 ERVV Anordnung der elektronischen Grundakte in Grundbuchsachen).
Notare, Rechtsanwälte und sonstige Nutzer des VPS-Postfaches werden zur Rangwahrung dringend gebeten, die Eingänge an die eigene VPS-Adresse bzw. Govello-ID des Grundbuchamts zu richten. Diese ist der Suche im eigenen verwendeten Programm separat vorhanden und auswählbar. Die Auswahl des allgemeinen VPS-Postfaches bzw. der Govello-ID des Amtsgerichts (beispielsweise für die Zivilsachen) kann in Grundbuchsachen zu verspäteten Eingängen beim Grundbuchamt und damit verbundenen Rangnachteilen führen.