Studium Diplom-Rechtspfleger/in
Duales Studium bei der Justiz - als Diplom-Rechtspfleger/in
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege übertragen sind.
Hierzu zählen insbesondere Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten.
Ferner sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch mit der Zwangsversteigerung von Grundstücken, der Pfändung von Forderungen, dem Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, mit Insolvenzverfahren sowie an den Staatsanwaltschaften mit der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen befasst.
In einem großen Teil ihres Aufgabenbereiches sind sie bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Außerdem sind Beamte des Rechtspflegerdienstes auch in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisorinnen oder Bezirksrevisoren.
Wurde Ihr Interesse geweckt? Dann klicken Sie hier für weitere Informationen auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Einstellungsvoraussetzungen, das Studium und den Werdegang als Rechtspfleger(in).
Weitere Informationen
Gut zu wissen!
Bereits im Jahr vor dem beabsichtigten Studiumsbeginn muss eine Anmeldung für das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses ("Beamtentest") erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Landespersonalausschlusses: https://www.lpa.bayern.de/studium/termine/uebersicht/