Elektronischer Rechtsverkehr und Online-Verfahren
Beim Amtsgericht Nördlingen ist der elektronische Rechtsverkehr für die Verfahren nach der ZPO und dem FamFG (Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsabteilung, Insolvenzgericht), für Straf- und Bußgeldverfahren sowie Grundbuchsachen eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg wie folgt eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- mittels De-Mail an ag-noerdlingen@egvp.de-mail.de,
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente. Die Anmeldung hierzu erfolgt über die BayernID.
❗„Bitte elektronische Anträge nur EINZELN einreichen – KEINE Sammeleinreichung“❗
❗ Weiterführende Informationen zu dem elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Die Einreichung von Dokumenten in schriftlicher Form ist nur noch im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie hier sowie auf der Internetseite der Bayerischen Justiz.
Online-Verfahren und Formulare
Den Zugang zu Online-Verfahren und Formularen finden Sie auf der Seite https://www.bayernportal.de/.
Weitere Formulare des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie bei den verfahrensbezogenen Themen unter Aufgaben.