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Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt für außergerichtliche Verfahren selbst nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.

Neuer Online-Service für Beratungshilfe

Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.

Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. 

Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Wo und wann kann der Antrag gestellt werden?

Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, Zimmer 80-82 a (Erdgeschoss)

Bitte beachten Sie die Buchstabenverteilung und weiteren Hinweise auf den Türschildern der Zimmer!

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr
Für Berufstätige Montag bis Donnerstag ab 13.15 Uhr nach Terminvereinbarung

Welche Unterlagen benötigt das Gericht?

  • Antragsformular
    Bitte das Formular vollständig ausfüllen.
    Das Antragsformular liegt auch im Vorraum der Rechtsantragsstelle aus. 

  • Ausweisdokument
    (Personalausweis, Reisepass; NICHT: Behindertenausweis, Versichertenkarte)

  • Nachweis der wirtschaftlichen Verhältnisse
    - vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate (auch des Ehegatten)
    - Einkommensnachweise der letzten drei Monate (vollständiger Bescheid des Jobcenters,   
      Lohnbescheinigungen, Grundsicherungsbescheid etc.)
    - ggf. Quittungen der letzten drei Monate über monatliche Zahlungen (z.B. Miete)

  • Nachweis zum rechtlichen Problem
    (z.B. Bescheid von Behörden, Verträge, Rechnungen, etc.)

  • Nachweis zur erfolgten Eigeninitiative
    (z.B. Kopien von Briefen, E-Mail, etc.)

  • Bei Antragstellung für andere volljährige Personen wird eine schriftliche Vollmacht benötigt
    (auch bei Ehegatten).
Kann Beratungshilfe auch für gerichtliche Verfahren bewilligt werden?

Nein, hierfür stehen die Möglichkeiten der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe oder Pflichtverteidigung (Strafverfahren) zur Verfügung.

Diese sind grundsätzlich bei den entsprechenden Verfahren zu beantragen.

Den Antrag für Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier (Formularzwang!).

Wie oft kann Beratungshilfe bewilligt werden?

Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit gesondert bewilligt werden. Eine weitere Bewilligung in derselben Angelegenheit scheidet aus.

Gibt es Einkommensobergrenzen bis zu welchen Beratungshilfe bewilligt werden kann?

Nein, es ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob Anspruch auf Beratungshilfe besteht oder nicht.

Muss Beratungshilfe vor der ersten rechtlichen Beratung eines Rechtsanwalts beantragt werden?

Nein, es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag nachträglich (d.h. nach der Beratung bei einem Rechtsanwalt) zu stellen.
Bei nachträglichen Anträgen auf Beratungshilfe muss der Antrag spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit (=erstes Beratungsgespräch) bei Gericht gestellt werden, § 6 Abs. 2 BerHG.