elektronischer Rechtsverkehr
Beim Amtsgericht Obernburg am Main samt Zweigstelle Miltenberg ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.
Schriftsätze können bei der sogenannten elektronischen Poststelle des Amtsgerichts Obernburg am Main bzw. des Amtsgerichts Obernburg am Main - Zweigstelle Miltenberg eingereicht werden.
Das Grundbuchamt nimmt ebenfalls am elektronischen Rechtsverkehr teil. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Grundbuchamt ein eigenes Postfach mit eigener SAFE_ID eingerichtet ist.
Sichere Übertragungswege:
Um den aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, unterstützt die elektronische Poststelle des Amtsgerichts Obernburg a. Main mit Zweigstelle Miltenberg ausschließlich den OSCI-Standard. Andere elektronische Kommunikationswege sind aufgrund fehlender Sicherheitsstandards nicht für die förmliche elektronische Kommunikation mit den Gerichten zugelassen.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- mittels De-Mail an ag-obernburg@egvp.de-mail.de (Amtsgericht Obernburg a. Main) bzw. ag-obernburg-zweigstelle-miltenberg@egvp.de-mail.de (Amtsgericht Obernburg a. Main Zweigstelle Miltenberg)
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente für das Amtsgericht Obernburg a. Main bzw. für das Amtsgericht Obernburg a. Main Zweigstelle Miltenberg.
Antragsvordrucke sind unter dem Reiter "Leistungen" zu finden.
Das Einreichen von Dokumenten per einfacher Mail ist daher nicht zulässig!
Das Einreichen von Dokumenten in schiftlicher Form ist im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen weiterhin wie bisher möglich.
Weiterführende Informationen zur elekronischen Kommunikation mit der Justiz und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.