Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst in unaufschiebbaren Fällen
Für die
Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg am Main samt Zweigstellen ist
außerhalb der regulären Dienstzeiten beim Amtsgericht Aschaffenburg ein
zentralisierter Bereitschaftsdienst als Ruf-Bereitschaft eingerichtet.
- an Werktagen in der Zeit von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr und
von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr - an Freitagen ab 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie
- an sonstigen dienstfreien Tagen (Heiligabend und Silvester)
in der Zeit von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie - am Faschingsdienstag von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
erreichbar.
Hinweise, wie Antäge für den Bereitschaftsdienst eingereicht werden können, finden Sie hier.
Eine automatische Weiterleitung von Anträgen erfolgt von hier aus nicht.
In akuten Fällen wenden Sie sich unmittelbar an die Polizei (110) oder an den Rettungsdienst (112).