Zwangsvollstreckung
Die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners.
Die Zuständigkeit des Gerichtsbezirkes von Obernburg mit Zweigstelle in Miltenberg hat sich zum 01.01.2018 dahingehend geändert, dass die Zweigstelle Miltenberg zuständig war für Vollstreckungssachen, welche vor dem 01.01.2018 beantragt wurden und Schuldner mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg betreffen.
Seit dem 01.01.2018 bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Amtsgericht in Obernburg.
Erreichbarkeit des Vollstreckungsgerichts in Obernburg
Hauptgebäude
Römerstraße 80
63785 Obernburg (Hausanschrift)
Telefon: 06022 / 628 -140, -141, -144
Telefax: +499621962413988
Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung:
Zimmer 11, Erdgeschoss
Sprechzeiten
8:00 - 12:00 oder nach telefonischer Vereinbarung
Erreichbarkeit des Vollstreckungsgerichts in Miltenberg (nur für Eingänge bis zum 01.01.2018)
Hauptstr. 29
63897 Miltenberg (Hausanschrift)
Telefon: 06022 / 628 -146, -147, -148
Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung:
Zimmer 26, 2. Obergeschoss