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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtszahlstelle

Der bare Zahlungsverkehr ist grundsätzlich zu vermeiden.

Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen sind daher nicht möglich.

Für die eng begrenzten Ausnahmefälle, in denen noch der Barzahlungsverkehr zulässig ist, wurde eine Barzahlungsstelle eingerichtet.

Erreichbarkeit


Telefon: 08441 / 756-0

Bankverbindung

Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 30 24 919
BLZ: 700 500 00
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMM

Für die Einzahlung von Geldstrafen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 20 24 919
BLZ: 700 500 00
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMM

Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Konto: Bayerische Landesbank München
Konto Nr.: 24 919
BLZ: 700 500 00
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM

Hinweise

Bitte bei allen Überweisungen (Schreiben und Zahlungen) unbedingt das Kassen- oder Geschäftszeichen sowie das zuständige Gericht angeben!

Keine Verrechnungsschecks
Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsschecks nicht mehr zulässig. Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Einzahlungen
Zahlungen sind nunmehr über die unten angegebenen Bankverbindungen der Landesjustizkasse Bamberg zu leisten.

Barzahlung
Der bare Zahlungsverkehr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Barauszahlungen, auch von Zeugenentschädigungen sind daher nicht möglich.
Für die eng begrenzten Ausnahmefälle, in denen noch der Barzahlungsverkehr zulässig ist, wurde eine Barzahlungsstelle eingerichtet.

Verfahrensübersicht