Gerichtsvollzieher
Aufgaben und Zuständigkeit
Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Grund eines entsprechenden Auftrages des Gläubigers tätig. Das Auftragsschreiben mit den Vollstreckungsunterlagen ist der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich im Amtsgerichtsgebäude befindet, zuzuleiten.
Die Übermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt dann von dort aus.
Bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle kann der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher (Name, Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten) erfragt werden.
Aufträge können auch direkt dem (zuständigen) Gerichtsvollzieher, ohne Einschaltung der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, zugeleitet werden.
Hier finden Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/gvdb/
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Anschrift:
Amtsgericht Regensburg
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Augustenstraße 3
93049 Regensburg
Zimmer: 0.03
Sprechzeiten:- Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr