Kontakt
Erreichbarkeit
Telefon: 0941 / 2003-0
Telefax: 0941 / 2003-420
E-Mail: poststelle@ag-r.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige
Erklärungen in Rechtssachen.
Die Kontaktdaten des richterlichen Bereitschaftsdienstes, für Eilfälle außerhalb der Dienstzeiten, finden Sie hier.
Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) finden Sie unten.
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Anschriften:
Amtsgericht Regensburg
Augustenstrasse 3
93049 Regensburg (Hausanschrift)
93066 Regensburg (Postanschrift)
Der Fristbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Regensburg in der Augustenstraße 3.
Barrierefreier Zugang:
Das Gebäude des Amtsgerichts und das Sitzungssaalgebäude sind über die Haupteingänge voll zugänglich. Vom Bürgersteig führt jeweils eine Rampe zur Eingangstür.
Vor dem Sitzungssaalgebäude gibt es einen Behindertenparkplatz.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln/Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Öffnungs- und Sprechzeiten
Öffnungszeiten der Gebäude:
- Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Sitzungssaalgebäude, Augustenstraße 5:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Das Betreten der Gebäude mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Sprechzeiten Bürgerservice Justiz:
- Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nähere Informationen zum Bürgerservice Justiz finden Sie hier.
Allgemeine Sprechzeiten (weitere Gerichtsabteilungen):
Soweit Ihr Anliegen (noch) nicht im Bürgerservice Justiz erledigt werden kann, stehen Ihnen weiterhin die Ansprechpartner in den Abteilungen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs und/oder
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente (Online-Ausweis/BayernID erforderlich).
Nähere Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP finden Sie unter https://egvp.justiz.de/.
Weitere Informationen zu den Themen eJustice und zur elektronischen Akte finden Sie unter http://www.justiz.bayern.de/ejustice.