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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Den Gerichtsvollziehern ist die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners übertragen. Desweiteren übernehmen sie auch Aufgaben im Zustellungswesen und sind für die Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung) zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Dienstaufsicht obliegt dem Direktor des Amtsgerichts.

Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Rosenheim für das Gesamtgericht eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet.
Eine telefonische Vermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt nicht.

Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.


Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist erreichbar:

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1 (Zimmer 4 EG)
83022 Rosenheim
Telefon 08031 / 80 74 - 202

Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Eine Weiterleitung von Telefonaten ist nicht möglich.

Elektronische Anträge senden Sie bitte an die allgemeine Safe-ID des Amtsgerichts Rosenheim:
safe-sp1-1318412885460-001051124


Zuständigkeit

Dienstaufsicht

Gerichtsvollzieher-Dienstaufsicht:

Amtsgericht Rosenheim
Verwaltungsabteilung
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Telefon 08031 / 80 74 - 214 oder - 215

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