Gerichtsvollzieher
Den Gerichtsvollziehern ist die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners übertragen. Desweiteren übernehmen sie auch Aufgaben im Zustellungswesen und sind für die Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung) zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen. Die Dienstaufsicht obliegt dem Direktor des Amtsgerichts.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Rosenheim für das Gesamtgericht eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet.
Eine telefonische Vermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt nicht.
Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist erreichbar:
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1 (Zimmer 4 EG)
83022 Rosenheim
Telefon 08031 / 80 74 - 202
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Eine Weiterleitung von Telefonaten ist nicht möglich.
Elektronische Anträge senden Sie bitte an die allgemeine Safe-ID des Amtsgerichts Rosenheim:
safe-sp1-1318412885460-001051124
Zuständigkeit
Dienstaufsicht
Gerichtsvollzieher-Dienstaufsicht:
Amtsgericht Rosenheim
Verwaltungsabteilung
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Telefon 08031 / 80 74 - 214 oder - 215
Weitere Informationen und Downloads
- Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
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Gerichtsvollzieherauftrag
Formulare für die Zwangsvollstreckung - Bundesjustizministerium
Bitte geben Sie in dem Auftrag unbedingt eine Rufnummer an, unter der Sie der Gerichtsvollzieher/die Gerichtsvollzieherin bei etwaigen Rückfragen verlässlich telefonisch erreichen kann.
- Zentrales Vollstreckungsgericht Hof
- Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis