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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Behördenleitung

Direktorin des Amtsgerichts Christine Schäfer
Behördenleitung

Telefon: 08031 / 8074-0
Telefax: 08031 / 8074-200
E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr nur nach Terminsvereinbarung

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Nacht-/Briefkasten

Hauptgebäude - Bismarckstr. 1

Schriftstücke können nur an der Pforte des Hauptgerichts in der Bismarckstraße 1 abgegeben oder in den dort befindlichen Nachtbriefkasten eingelegt werden.

Der Nachtbriefkasten ist derzeit leider nicht barrierefrei sondern nur über einige Stufen erreichbar. 



Grundbuchamt und Betreuungsgericht - Kufsteiner Str. 32

Schriftstücke können während der Öffnungszeiten an der Pforte abgegeben werden.
Das Gebäude verfügt über keinen Briefkasten.
Nutzen Sie außerhalb der Öffnungszeiten bitte den Nachtbriefkasten im Hauptgebäude.



Familiengericht - Rathausstr. 32

Schriftstücke können während der Öffnungszeiten an der Pforte abgegeben werden.
Das Gebäude verfügt über keinen Briefkasten.
Nutzen Sie außerhalb der Öffnungszeiten bitte den Nachtbriefkasten im Hauptgebäude.



Außenstelle Bad Aibling - Am Hofberg 5

Schriftstücke können während der Öffnungszeiten an der Pforte abgegeben werden.
Das Gebäude verfügt über keinen Briefkasten.
Nutzen Sie außerhalb der Öffnungszeiten bitte den Nachtbriefkasten im Hauptgebäude.

Einreichung von elektronischen Dokumenten

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs an die Safe-ID
    des Amtsgerichts Rosenheim allgemein: safe-sp1-1318412885460-001051124
    des Amtsgerichts Rosenheim Grundbuchamt: safe-sp1-1467804104316-016160469
  • über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.
Beschwerden

Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an die Behördenleitung als Dienstaufsicht

Amtsgericht Rosenheim
- Behördenleitung -
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

Drehgenehmigungen

Ansprechpartner: Silvia Schwaiger, Geschäftsleiterin

Telefax: 08031 / 8074-200
E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de