Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet. Beachten Sie bitte, dass nur bestimmte (sichere) Zugangswege für den elektronischen Rechtsverkehr zugelassen sind. Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählen:
De-Mailadresse: ag-schwabach@egvp.de-mail.de
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...
Eine einfache E-Mail ist kein sicherer Übermittlungsweg und deswegen nicht zulässig.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/
sowie unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
abrufbar.