Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher befinden sich nicht im Gebäude des Amtsgerichts. Beim Amtsgericht ist eine Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle eingerichtet. Die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle leitet die Aufträge an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weiter.
Erreichbarkeit
Die Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle befindet sich im Erdgeschoss Zimmer 34
Telefon: 08321 / 618-0
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12.00 Uhr
Die für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher sowie deren Sprechzeiten und Erreichbarkeit finden Sie unter https://gerichtsvollzieher.justizregister.bayern.de/
Zuständigkeit
Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner. Dies sind insbesondere:
- Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zustellung von Schriftstücken
- Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattlichen Versicherung bzw. Offenbarungseid) und Verhaftungen in diesem Rahmen
- Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- Versteigerung von beweglichem Vermögen
- Wegnahme von Sachen und Personen
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Eine Datenbank zur Gerichtsvollziehersuche finden Sie unter:
https://gerichtsvollzieher.justizregister.bayern.de/
Eine direkte Übersendung von Vollstreckungs-/Zustellungsaufträgen an den Gerichtsvollzieher kann bei Urlaubs-und Krankheitsvertretungen etc. zu erheblichen Verzögerungen führen. Es ist daher ratsam, bei direkter Beauftragung des Gerichtsvollziehers, dies vorher mit ihm abzusprechen.
Ab 01.04.2016 haben Gläubiger für den Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieher das durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) vom 28.09.2015 festgelegte Auftragsformular zu verwenden (§ 5 GVFV). Schon vorher kann das Formular auf freiwilliger Basis genutzt werden.
Sie finden eine elektronisch ausfüllbare, nicht barrierefreie PDF-Version des Formulars unter dem nachfolgenden Link.