Kontakt
Telefon: 08321 / 618 - 0
Telefax: 08321 / 618 - 190
E-Mail: poststelle@ag-sf.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Anschriften:
Amtsgericht Sonthofen
Prinz-Luitpold-Straße 2
87527 Sonthofen (Hausanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Ein Behindertenparkplatz befindet sich rechts vom Haupteingang. Der ebenerdige Eingangsbereich ist mit einem Aufzug ausgestattet.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Ansprechpartner für Drehgenehmigungen:
Herr Direktor Claus Ammann, Tel. 08321/618-0, E-Mail: poststelle@ag-sf.bayern.de
Öffnungs- und Sprechzeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr (Betreuungs- und Nachlassgericht sowie Grundbuchamt aufgrund der akt. Personalsituation nur 09:00 bis 11:00 Uhr) und nach Vereinbarung.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie unter Aufgaben bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist in der bayerischen Justiz in Zivil-, FamFG- und Registersachen, sowie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren seit dem 1. Januar 2019 flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels DE-Mail an ag-sonthofen@egvp.de-mail.de (zu den sicheren Übermittlungswegen, über die im Rahmen des ERV elektronische Dokumente ohne Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur formwirksam an die Justiz übermittelt werden können, zählt dabei auch der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt, nicht zu verwechseln ist dies mit einer gewöhnlichen E-Mail-Adresse)
Die Einreichung von Dokumenten in schriftlicher Form ist natürlich weiterhin wie bisher möglich.
Hinweis für Schriftsätze im elektronischen Rechtsverkehr
Grundsätzlich muss ein Schriftsatz als elektronisches Dokument im PDF-Format eingereicht werden. Zudem muss der Schriftsatz mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.