Bereitschaftsdienst
Richterlicher Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen
An dienstfreien Tagen besteht nur ein gerichtlicher Notdienst. Hierzu ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst nach dem gemeinsamen Bereitschaftsdienstplan für den Landgerichtsbezirk Kempten eingerichtet. Dieser ist im Falle des entsprechend dringenden Bedarfs für die ersuchenden Stellen und Einrichtungen sowie die Polizeidienststellen erreichbar.
Eine Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst in elektronischer Form ist nicht möglich.
Eingänge über die Telefaxnummer (08321) 618 - 190 sowie weitere Telefaxanschlüsse oder Briefkästen werden an dienstfreien Tagen nicht gesichtet.