Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
Am Amtsgericht Starnberg können sich bedürftige Bürger durch Rechtsanwälte einen „Erste Hilfe“ Rat einholen.
Sofern feststeht, dass dieses „Erste-Hilfe-Gespräch“ nicht ausreicht, vielmehr ein echter ausführlicher Beratungsbedarf besteht, können sie Beratungshilfe bei Gericht beantragen.
Die Rechtsberatung ist für Bürger mit geringem Einkommen.
Der Münchener Anwaltverein organisiert in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht Starnberg jeden Dienstag von 9:00 Uhr- 11:00 Uhr eine professionelle Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen.
Die einmalige, mündliche Beratung kostet 6,– Euro und findet im Amtsgericht Starnberg statt.
Die Bedürftigkeit muss anhand der mitgebrachten Unterlagen nachgewiesen werden.
Prüfung der Unterlagen erfolgt auf Zimmer 33 (Erdgeschoss) vor dem Termin.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kommen Sie bitte in dieser Zeit zur Prüfung Ihrer Unterlagen direkt ins Zimmer 33 (Erdgeschoss)
Kalkulieren Sie den Zeitaufwand für die Einlasskontrolle des Gerichts mit ein.
Ist anhand der Unterlagen die Bedürftigkeit belegt, können wir Ihnen im Anschluss eine Beratung anbieten.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise!
• Rechtsauskünfte erteilen nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
• Die Beratung kann nichterfolgen, wenn bereits ein Anwalt beauftragt ist
• Die Beratung kann nichterfolgen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht
• Ein Übersetzer kann nicht gestellt werden
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie wahrheitsgemäß, dass:
• Ihre Angaben korrekt sind
• Keine Ersparnisse vorhanden sind
• Kein Wohneigentum (Haus und / oder Grundstück) im In-/Ausland vorhanden ist
• Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist
• Kein Beratungshilfeschein (Amtsgericht) vorliegt
Die wichtigsten Fragen:
Wer kann kommen?
Bürgerinnen und Bürger mit geringem
Einkommen aus dem Landkreis Starnberg
Wie weise ich meine Einkommensverhältnisse nach?
Zum Beispiel mit folgenden Dokumenten:
• aktuell gültiger SGB-Bescheid
• München Pass
• Einkommensnachweise oder Kontoauszüge der
letzten 3 Monate
• Rentenbescheid
Was zählt als Einkommen?
• Gehalt
• Rente
• Sonstige Einkünfte
Was kostet die Beratung?
6,– € pro Rechtsgebiet in bar
Kann ich mehrmals kommen?
Nein, die mündliche Beratung ist nur einmalig
pro Rechtsfall möglich
Was muss ich mitbringen?
• Alle relevanten Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag,
Kaufvertrag, Gerichtsurteil, usw.)
• Nachweis der Bedürftigkeit
• Gültigen Personalausweis