Info & Service
- Historie des Gebäudes
- Informationen zu eJustice und zum elektronischen Rechtsverkehr
- Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise
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Für Gerichtsbesucher mit Behinderung ist es unser Ziel, eine bestmöglich barrierefreie Einrichtung der drei Justizgebäude Alpenstraße 16, Waisenhausstraße 5 und Waisenhausstraße 5a – Rückgebäude (Bewährungshelferhaus des Landgerichts München II) zur Verfügung zu stellen:
- Erreichbarkeit der Gebäude über den öffentlichen Personennahverkehr:
RVO-Haltestelle „Gymnasium“ – Stadtbus rote Linie – ca. 80 Meter vom Haupteingang
des Justizgebäudes Alpenstraße 16 entfernt; die beiden anderen Justizgebäude liegen
in unmittelbarer Nähe - abgesenkter und erschütterungsfreier Fußweg zu den Gerichtsgebäuden (Radfahrer mit
Nachrang) - Hinweistafeln auf Schwerbehinderteneingang mit Klingel direkt neben den Haupteingängen
Alpenstraße 16 und Waisenhausstraße 5 angebracht - überdachter Fahrradabstellpaltz an der Nordseite des Justizgebäudes Alpenstraße 16
- auf Wunsch ist für Gerichtsbesucher mit Behinderung eine Begleitperson des Amtsgerichts
für den Weg zwischen den Gerichtsgebäuden und der Bushaltestelle verfügbar
(bitte telefonische Vorab-Vereinbarung unter 0881/998-0). - Ansprechpartner und Begleitperson (Sicherheitspersonal) für die Gerichtsbesucher mit Behinderung im Innenbereich
der Gerichtsgebäude - Abstellflächen für Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen und Kinderwägen in der Nähe der Eingangsbereiche
- Aufzüge in alle Etagen der Gerichtsgebäude, im Bewährungshelferhaus ausschließlich ebenerdiger Kontakt einrichtbar
- barrierefreies WC (geeignet für Rollstuhlfahrer) im Gebäude Alpenstraße 16
- über Aufzug erreichbarer Sozialraum mit Sanitätsliege im Gebäude Alpenstraße 16
- Ersthelfer, Erste-Hilfe-Kasten und Defibrillator an den Eingangsbereichen der Gebäude Alpenstraße 16 und Waisenhausstraße 5
- Transportvorrichtungen für die Evakuierung gehbehinderter Besucher über das Treppenhaus im Brandfall in den Gebäuden Alpenstraße 16 und Waisenhausstraße 5.
- Erreichbarkeit der Gebäude über den öffentlichen Personennahverkehr:
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Alle Rechtssuchenden können grundsätzlich ohne vorherige Terminabsprache den Bürgerservice von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 11.30 Uhr aufsuchen. Bitte bringen Sie jedoch einen Ausweis und ggf. eine Vollmacht mit. Der Bürgerservice ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen haben oder Hilfestellung benötigen. Folgende Anliegen können Sie direkt beim Bürgerservice erledigen:
Betreuungsgericht- Anregung einer Betreuerbestellung
- Antrag auf Unterbringung / unterbringungsähnliche Maßnahme
- Antrag auf Aufwendungsersatz
- Aufnahme allgemeiner Erklärungen
- einfache beratende Tätigkeiten (zum Ablauf eines Betreuungsverfahrens, Möglichkeiten von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung etc.)
- Vorbereitung von Beratungshilfeanträgen
- Aufnahme von Niederschriften bei Anträgen, Antragserwiderungen, Verteidigungsanzeigen etc.
- Aufnahme von Gewaltschutzanträgen
HINWEIS: Bitte vereinbaren Sie möglichst vorab telefonisch einen Termin - Aufnahme von Verfahrenskostenhilfeanträgen und Änderungsmitteilungen
HINWEIS: Bitte bringen Sie neben dem ausgefüllten Formular auch die notwendigen Belege. wie im Antragsformular angegeben, mit. Beachten Sie, dass Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nur gewährt werden kann, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Die Beurteilung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch. - Aufnahme von Anträgen auf elterliche Sorge, Umgang, familiengerichtliche Genehmigungen
- Aufnahme von Anträgen auf Hinterlegung einer letztwilligen Verfügung (Testaments)
- Aufnahme von Einspruchsrücknahmen in Bußgeldverfahren
- Entgegennahme von Fahrerlaubnissen mit Belehrung über evtl. Rückgabe
- Aufnahme des Einspruchs / Beschränkung des Einspruchs / Rücknahme des Einspruchs gegen Strafbefehl
- Aufnahme der Berufung / Berufungsbegründung
- Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers / Fragen zur Pflichtverteidigung
- Vorbereitung der Aufnahme von Räumungsschutzanträgen
- Vorbereitung der Aufnahme von Anträgen auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen (PfÜB) bei Geldforderungen
- Vorbereitung der Aufnahme von Anträgen auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen (PfÜB) bei Unterhaltsforderungen
- Vorbereitung der Aufnahme von Erinnerungen gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
- Vorbereitung von Beratungshilfeanträgen
- Aufnahme von Niederschriften bei Klagen, Anträgen, Klageerwiderungen, Verteidigungsanzeigen etc.
- Aufnahme von Prozesskostenhilfeanträgen und Änderungsmitteilungen
Hinweis: Bitte bringen Sie neben dem ausgefüllten Formular auch die notwendigen Belege. wie im Antragsformular angegeben, mit. Beachten Sie, dass Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nur gewährt werden kann, wenn Bedürftigkeit vorliegt. Die Beurteilung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch.