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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 0881 / 998-0

Telefax: 09621 / 96241-2453

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

E-Mail: 
poststelle@ag-wm.bayern.de 

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nichtformbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail-Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Dies ist per E-Mail nicht möglich.

Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Erteilung von Grundbuchauszügen sowie auch der Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins nicht per E-Mail bei Gericht eingereicht werden kann. Hierfür ist stets ein schriftlicher Antrag mit Unterschrift sowie Kopie des Personalausweises erforderlich. 

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden 

- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

- mittels De-Mail an:  ag-weilheim@egvp.de-mail.de ,

- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente. Die Anmeldung erfolgt über:

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=23443697161

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://justiz.bayern.de/ejustice/eRV .


Öffnungs- und Sprechzeiten


Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr (Sprechzeiten)

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten

Aufgaben

Das Amtsgericht Weilheim ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.

Gebäude Alpenstraße 16

Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Beratungshilfe
Betreuungsverfahren
Familienverfahren
Gerichtszahlstelle
Grundbuchamt
Hinterlegungsstelle
Nachlassverfahren
Rechtsantragstelle
Strafverfahren
Verkehrszivilsachen
Wohnungseigentumsverfahren
Zeugenbetreuungsstelle
Zivilverfahren
Rechtsantragstelle

Anschriften:
Amtsgericht Weilheim i. OB
Alpenstraße 16
82362 Weilheim (Hausanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich links neben dem Haupteingang.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Gebäude Waisenhausstraße 5

Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Insolvenzverfahren
Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckung

Anschriften:
Amtsgericht Weilheim i. OB
Waisenhausstraße 5
82362 Weilheim (Hausanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Ein rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes
Telefon: 0881 / 998 - 0
Telefax: 09621 / 96241 - 2453

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner