Familienverfahren
Erreichbarkeit
Telefon: 0881 / 998140
Telefax: 09621 962 41 0297
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Allgemeine Informationen
Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert insbesondere über:
- Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
- Regelung der elterlichen Sorge von Kindern
- Umgangsregelung eines Elternteils mit dem Kind
- Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind oder dem Ehegatten
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Kindschaftssachen (z. B. Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft)
- Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Pflegschaften
- Adoptionen
- Vormundschaften
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz