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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Erreichbarkeit

Telefon: 0881 / 998140
Telefax: 09621 / 962 41 0297



Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.

Allgemeine Informationen

Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert insbesondere über:

  • Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
  • Regelung der elterlichen Sorge von Kindern
  • Umgangsregelung eines Elternteils mit dem Kind
  • Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind oder dem Ehegatten
  • Versorgungsausgleich
  • Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
  • Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
  • Kindschaftssachen (z. B. Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft)
  • Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Pflegschaften
  • Adoptionen
  • Vormundschaften
  • Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht