Familienverfahren
Erreichbarkeit
Telefon: 0881 / 998140
Telefax: 09621 / 962 41 0297
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Allgemeine Informationen
Der Familienrichter entscheidet ohne Rücksicht auf den Streitwert insbesondere über:
- Anträge auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe
- Regelung der elterlichen Sorge von Kindern
- Umgangsregelung eines Elternteils mit dem Kind
- Unterhaltspflicht gegenüber dem ehelichen und nichtehelichen Kind oder dem Ehegatten
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung des Hausrats und der Ehewohnung
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Kindschaftssachen (z. B. Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft)
- Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Pflegschaften
- Adoptionen
- Vormundschaften
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz