Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle wurde zum 30.04.2010 geschlossen. Bareinzahlungen oder Barauszahlungen sind deshalb nicht mehr möglich. Sämtliche Zahlungen sind zu leisten an:
Bankverbindung
Bei Einzahlung von Gerichtsgebühren, Kostenvorschüssen und Geldauflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bayerische Landesbank München
Kto.Nr. 3024919
BLZ 700 500 00
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Bei Einzahlung von Strafen und Auflagen
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bayerische Landesbank München
Kto.Nr. 2024919
BLZ 700 500 00
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Bei sonstigen Einzahlungen z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung
Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
Bayerische Landesbank München
Kto.Nr. 24919
BLZ 700 500 00
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
SWIFT (BIC): BYLADEMM
Wichtige Hinweise
- Amtsgericht Weilheim und Aktenzeichen zwingend angeben!
- Vorschusszahlungen erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichten.
- eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich