Betreuungsverfahren
Erreichbarkeit
Buchstaben A - Gri
Telefon: 0881 / 998-159
Buchstaben Grj - Kr
Telefon 0881 / 998-158
Buchstaben Ks - P
Telefon: 0881 / 998-304
Buchstaben Q - Z
Telefon: 0881 / 998-154
Telefax: 09621 962 41 0197
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Allgemeine Informationen
Wenn ein Volljähriger psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und deshalb seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, wird ihm ein Betreuer bestellt.
Für das mit der Betreuung zusammenhängende Verfahren ist das Betreuungsgericht zuständig.
Diese Abteilung des Amtsgerichts entscheidet u. a. auch in Verfahren über Unterbringungsmassnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können (General- oder Vorsorgevollmacht)
Weitere Informationen
- Betreuungsanregung
- Betreuungsrecht
- Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
- Patientenverfügung
- Antrag_Anregung zur Bestellung eines Betreuers
- Antrag auf Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen
- Ärztliches Zeugnis
- Rechnungslegung
- Jahresbericht mit Vermögenssorge
- Jahresbericht ohne Vermögenssorge