Bürgerservice
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um vorherige Terminsvereinbarung wird dringend gebeten!
Telefon: 0931/381-2043 oder 381-2070
Telefax: 0962-1962-4132-56
E-Mail: buergerservice@ag-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Aufgaben
Aufnahme von mündlichen Anträgen in: Zivilsachen, Familiensachen, allgemeinen Vollstreckungssachen, Grundbuchsachen
Aufnahme von Einsprüchen gegen Strafbefehle und Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers
Erteilung von Beratungshilfescheinen
Einzahlung von bargeldlosen Gebühren
Negativbescheinigungen Insolvenzabteilung
Der Bürgerservice ist zuständig für Ausschlagungen, wenn
der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht im
Amtsgerichtsbezirk Würzburg hatte, der Ausschlagende jedoch hier seinen
Wohnsitz hat. Um vorherige Terminsvereinbarung wird dringend gebeten!
Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
Grundbuchauszüge/Grundbuchabschriften können wie folgt beantragt werden:
- persönlich im Bürgerservice des Amtsgerichts, unter Vorlage des
Personalausweises oder Reisepasses oder
- schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder
- elektronisch über das Online-Verfahren
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist.
Besonderer Hinweis:
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.
Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen!
Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen (mit Ausnahme der Erbausschlagungen) und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
Die Beschreibung der Verfahren, die beim Amtsgericht Würzburg bearbeitet werden sowie Dokumente zum Herunterladen finden Sie in der Verfahrensübersicht.