Pressemitteilung 12 vom 7. Dezember 2023
Beschluss im Strafverfahren gegen Rachid C. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Revision des geflüchteten verurteilten Mörders Rachid C. ist erfolglos
Der 4. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landgerichts hat mit Beschluss vom 27. November 2023 die Revision des Angeklagten gegen das Strafurteil des Landgerichts Regensburg vom 21. Juni 2023 als unbegründet verworfen.
Das Amtsgericht Regensburg hatte den Angeklagten nach dessen Flucht aus dem Gerichtsgebäude am 5. Januar 2023 in erster Instanz in Abwesenheit wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Hiergegen hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht Regensburg hat den Angeklagten am 21. Juni 2023 auf die Berufung der Staatsanwaltschaft zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Berufung des Angeklagten verworfen. Die vom Angeklagten eingelegte Revision hat nun das Bayerische Oberste Landesgericht als unbegründet verworfen, nachdem die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils hatte der Angeklagte bei einer rechtmäßigen Zellenkontrolle in der Justizvollzugsanstalt Straubing versucht, Justizvollzugsbeamte durch Fußtritte und Faustschläge aus dem Haftraum zu drängen und einen der an der Kontrolle beteiligten Vollzugsbeamten leicht verletzt. Das Landgericht Regensburg stützte die Erhöhung der vom Amtsgericht verhängten Freiheitstrafe auf eine stärkere Gewichtung der strafschärfenden Gesichtspunkte, insbesondere der hohen Rückfallgeschwindigkeit und auch des Nachtatverhaltens des Angeklagten. Dieser hatte im Nachgang des Vorfalls bewusst unwahr einen Vollzugsbeamten bezichtigt, bei der Haftraumkontrolle den Angeklagten mit Fäusten geschlagen zu haben. Auch sah das Landgericht keine positive Kriminalprognose für eine Bewährungsstrafe. Die Flucht des Angeklagten aus dem Gerichtsgebäude hat bei der Strafzumessung keine Rolle gespielt.
Zur Zeit des Vorfalls verbüßte der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Straubing eine lebenslange Freiheitsstrafe aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Februar 2013 u.a. wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge.
Nach seiner Flucht aus dem Regensburger Gerichtsgebäude wurde der Angeklagten am 9. Januar 2023 in Frankreich festgenommen und befand sich dort vorrübergehend in Auslieferungshaft. Derzeit wird weiterhin seine lebenslange Freiheitsstrafe aus dem Strafurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vollstreckt.
BayObLG, Beschluss vom 27. November 2023, 204 StRR 518/23
LG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2023, Az. 4 NBs 707 Js 24712/21
Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 5. Januar 2023, Az. 31a Ds 707 Js 24712/21
Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin des Bayerischen Obersten Landesgerichts