Pressemitteilung 4 vom 21.04.2023
Eingang der Akten im Verfahren gegen Jerome B. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung
Eingang der Revision 206 StRR 112/23
Am 20.04.2023 sind die Akten in dem Revisionsverfahren in der Sache Jerome B. beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingegangen.
Der Angeklagte war mit dem Berufungsurteil des Landgerichts München I vom 02.11.2022 wegen zwei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 € verurteilt worden. Gegen das Urteil haben der Angeklagte, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird nun über die Revisionen entscheiden.
Nachdem die Staatsanwaltschaft zum Nachteil des Angeklagten Revision eingelegt hat, ist mit der Bestimmung eines Hauptverhandlungstermins zu rechnen. Hierüber wird die Pressestelle dann zu gegebener Zeit näher informieren.
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist in Bayern anstelle der Oberlandesgerichte für die Entscheidungen über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte zuständig.
Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts