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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Pressemitteilung 7 vom 02.08.2023

Strafverfahren gegen Jerome B. wegen des Verdachts der Körperverletzung

Akkreditierung und Revisionshauptverhandlung

Mit Verfügung vom 25.07.2023 hat der Vorsitzende des 6. Strafsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts in dem Revisionsverfahren gegen Jerome B.  einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Die Revisionshauptverhandlung findet statt am

21.09.2023
um 10:00 Uhr

Sitzungssaal B 277
Nymphenburger Straße 16
80335 München

Der Vorsitzende des 6. Strafsenats hat ferner am 25.07.2023 die anliegende Sicherungsverfügung erlassen. Diese sieht unter anderem vor, dass für akkreditierte Medienvertreter/Medienunternehmen Sitzplätze reserviert sind. Die genaue Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird rechtzeitig mitgeteilt. 

Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen: 

1.
Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Die Akkreditierung ist innerhalb des Medienunternehmens frei übertragbar. Dies gilt auch dann, wenn der Journalist, der sich stellvertretend für das Medium akkreditiert hat, aus dem Medienunternehmen ausscheidet. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

2.
Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten sowie Kameraleute/Fotografen werden gebeten, sich per E-Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts München unter Angabe Ihrer Tätigkeit als Redakteure, Fotografen und Kamerateams unter 
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung für „Revisionshauptverhandlung" zu akkreditieren. Akkreditierte Medienunternehmen erhalten die Zugangsberechtigung für jeweils eine Journalistin bzw. einen Journalisten. Auf anderen Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Die Akkreditierungsfrist beginnt am Montag, den 28. August 2023 um 12.00 Uhr (MESZ) und endet am Freitag, den 1. September 2023 um 12.00 Uhr (MESZ). Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachakkreditierung von Journalisten nicht möglich ist.

3.
Nach Vorliegen des Akkreditierungsergebnisses wird über die Sitzplatzvergabe gesondert entschieden.

4.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben

Das Bayerische Oberste Landesgericht ist in Bayern anstelle der Oberlandesgerichte unter anderem zuständig für Entscheidungen über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte. 

Es wird vorab darauf hingewiesen, dass in einer Revisionshauptverhandlung grundsätzlich keine Beweisaufnahme stattfindet. Der Angeklagte ist zudem nicht verpflichtet, selbst zu erscheinen, sondern kann sich durch einen Verteidiger vertreten lassen. In der Regel erscheint der Angeklagte nicht, da in der Hauptverhandlung ausschließlich Rechtsfragen erörtert werden. 

Dr. Laurent Lafleur
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Strafsachen