Pressemitteilung 12 vom 1. Oktober 2024
Verhandlung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) im Wirecard-KapMuG-Verfahren am 22. November 2024 in der Wappenhalle München
Der 1. Zivilsenat des BayObLG verhandelt am 22. November 2024 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard AG (Az.: 101 Kap 1/22). Die Verhandlung unter dem Vorsitz der Präsidentin Dr. Andrea Schmidt findet aus Platzgründen nicht im Gerichtsgebäude, sondern in der Wappenhalle München, Konrad-Zuse-Platz 7 (Messe München/Riem), 81829 München statt. Sitzungsbeginn ist 10:00 Uhr; vorsorglich wurde ein Fortsetzungstermin für den 25. November 2024, 10:00 Uhr, anberaumt.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung wird die Zulässigkeit der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) sein (vgl. Pressemitteilung 7/2024 vom 6. Juni 2024).
Die Vorsitzende hat mit Verfügung vom 1. Oktober 2024 die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens für interessierte Medienvertreter angeordnet. Das Akkreditierungsverfahren wird vom 14. bis 18. Oktober 2024 durchgeführt. Die Einzelheiten können Sie der beiliegenden Verfügung entnehmen.
Dr. Paul Heinrichsmeier
Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts