Pressemitteilung 2 vom 14. Februar 2024
Bayerisches Oberstes Landesgericht verhandelt voraussichtlich im Herbst 2024 im Wirecard-KapMuG-Verfahren
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard AG (Az.: 101 Kap 1/22) wird der zuständige 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) voraussichtlich im Herbst 2024 mündlich verhandeln.
Angesichts der über 3.500 Verfahrensbeteiligten ist eine frühere Terminierung nicht organisierbar. Der Senat geht davon aus, dass die Verhandlung aus Platzgründen nicht im Sitzungssaal des Bayerischen Obersten Landesgerichts stattfinden kann. Deshalb wird es aller Voraussicht nach erforderlich sein, eine andere geeignete Räumlichkeit in München anzumieten. Um festzustellen, welche Raumkapazität erforderlich ist, klärt der Senat derzeit durch eine Abfrage bei den Verfahrensbeteiligten ab, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu erwarten sind.
Der Senat hat den Verfahrensbeteiligten gleichzeitig mitgeteilt, dass er beabsichtigt, in diesem Termin zunächst abgesondert über die Zulässigkeit der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses sowie gegebenenfalls der Erweiterungsanträge zu verhandeln.
Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts