Pressemitteilung 7 vom 06. Juni 2024
Verhandlung des Bayerischen Obersten Landesgerichts im Wirecard-KapMuG-Verfahren am 22. November 2024 in München
Der 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts verhandelt am 22. November 2024 in dem Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard (Az.: 101 Kap 1/22) in München. Der Termin wurde an diesem Tag auf 10:00 Uhr bestimmt. Vorsorglich wurde ein Fortsetzungstermin für den 25. November 2024, 10:00 Uhr, anberaumt. Der konkrete Terminsort steht noch nicht fest; er wird gesondert bekanntgegeben, sobald die Raumfrage abschließend geklärt ist (vgl. Pressemitteilung 2/2024 vom 14. Februar 2024). Einzelheiten zu organisatorischen Fragen werden rechtzeitig vor dem Termin in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Gegenstand
der mündlichen Verhandlung wird die Zulässigkeit der Feststellungsziele des
Vorlagebeschlusses des Landgerichts München I vom 14. März 2022 (Az. 3 OH
2767/22 KapMuG) sein. Dabei wird es insbesondere darum gehen, ob die
Feststellungsziele gegen die Musterbeklagte zu 2), die EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, statthaft sind sowie insgesamt um die Frage
der Bestimmtheit der Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses.
Dr. Paul Heinrichsmeier
Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts