Berufsgerichte
Es sind die auswärtigen Senate in Nürnberg,
Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg,
bayernweit örtlich zuständig:
- Landesberufsgericht für die Heilberufe
- Landesberufsgericht für die Architekten
- Landesberufsgericht für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Weitere Informationen zu den einzelnen Spruchkörpern ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.