Zivilverfahren
Es sind zuständig
· der 1. bzw. der 2. Zivilsenat,
Schleißheimer Straße 141
80797 München,
Telefon: 089/5597-8002
Telefax: 09621/96241-3476,
bayernweit, insbesondere für
- Entscheidungen über Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht (§ 8 EGGVG)
- Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO, § 9 EGZPO
- Anfechtung von Justizverwaltungsakten, soweit nicht Strafrecht oder Vollzug betroffen ist
- Verhandlung und Entscheidung von Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen)
- Musterverfahren in Kapitalanlagesachen
- Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten.
· der 3. Zivilsenat,
Nymphenburger Straße 16
80335 München,
Telefon: 089/5597-1364
Telefax: 09621/96241-3477
bayernweit für
- Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden nach Art. 99 Abs. 2 PAG.
Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter „Geschäftsverteilungsplan“ aufrufen können.