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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Zivilverfahren


Es sind zuständig

·              der 1. bzw. der 2. Zivilsenat,

Schleißheimer Straße 141

80797 München,

 

Telefon: 089/5597-8002
Telefax: 09621/96241-3476,

bayernweit, insbesondere für

    • Entscheidungen über Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht (§ 8 EGGVG)
    • Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 ZPO, § 9 EGZPO
    • Anfechtung von Justizverwaltungsakten, soweit nicht Strafrecht oder Vollzug betroffen ist
    • Verhandlung und Entscheidung von Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen)
    • Musterverfahren in Kapitalanlagesachen
    • Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten.

·              der 3. Zivilsenat,

Nymphenburger Straße 16

80335 München,

 

Telefon: 089/5597-1364
Telefax: 09621/96241-3477

 

bayernweit für

    • Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden nach Art. 99 Abs. 2 PAG.

Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter „Geschäftsverteilungsplan“ aufrufen können.