Kartellsachen
Es ist der Kartellsenat,
Schleißheimer Straße 141, 80797 München,
bayernweit örtlich zuständig für
- Entscheidungen über Rechtssachen, für die nach § 57 Abs. 2 Satz 2, § 63 Abs. 4, §§ 83, 85 und 86 GWB die Oberlandesgerichte zuständig sind.
Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.