Vergabesachen
Es ist der Vergabesenat,
Schleißheimer Straße 141, 80797 München,
bayernweit örtlich zuständig für
- Entscheidungen über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer (§ 171 Abs. 1 und 2 GWB).
Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.