Rechtsbeschwerden nach dem Polizeiaufgabengesetz
Es ist der 3. Zivilsenat,
Nymphenburger Straße 16, 80335 München,
bayernweit örtlich zuständig für
Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden nach Art. 99 Abs. 2 PAG.
Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.