Pressemitteilung 11 vom 11.06.2018
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der
Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Die Kriminalpolizeiinspektion Coburg und die bei der Generalstaatsanwaltschaft
Bayern eingerichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern konnten in enger
Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Kronach ein Ehepaar aus dem Raum
Kronach als mutmaßliche Täter einer ganzen Serie von Internetbetrügereien
ermitteln. Die Beschuldigten sollen über Monate bei Onlinehändlern Waren auf
fremde Personalien bestellt und die Rechnungen nie bezahlt haben. Nun müssen
sich beide Tatverdächtige strafrechtlich verantworten.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurden die Ermittler der Polizeiinspektion Kronach auf verdächtige Postsendungen an ein leerstehendes Haus in einem Ortsteil von Kronach
aufmerksam. Überwachungsmaßnahmen verliefen zu diesem Zeitpunkt zunächst
ergebnislos. In der Folgezeit werteten die Spezialisten des Kommissariats
„Cybercrime“ der Kripo Coburg akribisch für die Ermittlungen relevante Daten
von Firmen, Providern und Versanddienstleistern aus, bis die Spur schließlich
zu dem Ehepaar führte. Die 25-Jährige und ihr 31 Jahre alter Ehemann sind
bereits wegen Betrugsdelikten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.
Aufgrund der Erkenntnisse beantragten die Spezialstaatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern im Mai einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Paares. Bei den darauffolgenden Durchsuchungsmaßnahmen in dem Anwesen konnte der Tatverdacht
weiter erhärtet werden. So sollen sich die zwei Tatverdächtigen unter Angabe
fremder Personalien und weiterer Daten, über das Internet Kinderkleidung, Spielzeug,
Haushaltsartikel, E-Bikes sowie diverse Elektrogeräte bestellt haben. Die
Polizisten konnten sämtliche Gegenstände in dem Anwesen sicherstellen.
Insgesamt beläuft sich der Wert der Waren auf zirka 15.000 Euro.
Zudem soll das Duo betrügerisch erlangte Artikel auf Online-Plattformen weiterverkauft haben. Hierzu führt die Polizeiinspektion Kronach derzeit weitere Ermittlungsverfahren.
Das Ehepaar erwartet nun eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Die umfangreichen Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.