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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 11 vom 11.06.2018

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Die Kriminalpolizeiinspektion Coburg und die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bayern eingerichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern konnten in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Kronach ein Ehepaar aus dem Raum Kronach als mutmaßliche Täter einer ganzen Serie von Internetbetrügereien ermitteln. Die Beschuldigten sollen über Monate bei Onlinehändlern Waren auf fremde Personalien bestellt und die Rechnungen nie bezahlt haben. Nun müssen sich beide Tatverdächtige strafrechtlich verantworten. 

Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurden die Ermittler der Polizeiinspektion Kronach auf verdächtige Postsendungen an ein leerstehendes Haus in einem Ortsteil von Kronach aufmerksam. Überwachungsmaßnahmen verliefen zu diesem Zeitpunkt zunächst ergebnislos. In der Folgezeit werteten die Spezialisten des Kommissariats „Cybercrime“ der Kripo Coburg akribisch für die Ermittlungen relevante Daten von Firmen, Providern und Versanddienstleistern aus, bis die Spur schließlich zu dem Ehepaar führte. Die 25-Jährige und ihr 31 Jahre alter Ehemann sind bereits wegen Betrugsdelikten kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.

Aufgrund der Erkenntnisse beantragten die Spezialstaatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern im Mai einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Paares. Bei den darauffolgenden Durchsuchungsmaßnahmen in dem Anwesen konnte der Tatverdacht weiter erhärtet werden. So sollen sich die zwei Tatverdächtigen unter Angabe fremder Personalien und weiterer Daten, über das Internet Kinderkleidung, Spielzeug, Haushaltsartikel, E-Bikes sowie diverse Elektrogeräte bestellt haben. Die Polizisten konnten sämtliche Gegenstände in dem Anwesen sicherstellen. Insgesamt beläuft sich der Wert der Waren auf zirka 15.000 Euro.

Zudem soll das Duo betrügerisch erlangte Artikel auf Online-Plattformen weiterverkauft haben. Hierzu führt die Polizeiinspektion Kronach derzeit weitere Ermittlungsverfahren. 

Das Ehepaar erwartet nun eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Die umfangreichen Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.