Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB)
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB).
Diese ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Unter Führung des Leitenden
Oberstaatsanwalts Lukas Knorr ermitteln 30 technisch und ermittlungstaktisch
geschulte Spezialstaatsanwältinnen und -staatsanwälte gemeinsam mit
IT-Forensikerinnen und -Forensikern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Seit dem 1. August 2018 ist die ZCB zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sogenannte Fake-Shops, Betrug auf sogenannten Cybertrading-Plattformen, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld und Kinderpornographie im Darknet.
Um die Ermittlungsstrukturen weiter zu optimieren und den Verfolgungsdruck auf die Täter noch weiter zu erhöhen, wurde zum 1. Oktober 2020 bei der ZCB das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) gegründet. Das neunköpfige Team von Spezialstaatsanwältinnen und -staatsanwälten sowie IT-Spezialistinnen und -Spezialisten ist für herausgehobene Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch im Internet zuständig. Die Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf die Verfolgung von Betreibern und Nutzern von Darknet-Foren, die kinderpornographisches Material herstellen, posten oder damit handeln. Mit Oberstaatsanwalt als ständigem Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts Stephan Schäl steht ein sehr erfahrener und international bestens vernetzter Strafverfolger an der Spitze des ZKI.
Zum 1. Oktober 2022 wurde
bei der ZCB eine Taskforce „Cyberangriffe auf Unternehmen und Einrichtungen“
eingerichtet. Die Leiterin der Taskforce, Oberstaatsanwältin Christine Schäl, ist
zugleich persönliche Ansprechpartnerin speziell für Unternehmen. Die Taskforce
ist u.a. zuständig für Ermittlungsverfahren wegen Cyberangriffen auf
Unternehmen, Einrichtungen und Behörden und wegen anderer technischer Angriffe
unter Einsatz von Schadsoftware. Sie ist – soweit nicht das ZKI zuständig ist -
auch für Straftaten zuständig, die im Darknet begangen werden. Nähere Informationen
können der Broschüre „Cybercrime
– Hilfe für betroffene Unternehmen“ entnommen werden.
In Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz ist die Zentralstelle auch für verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität zuständig. Sie arbeitet hierzu mit den Zentralstellen anderer Bundesländer zusammen und wirkt in fachlichen Gremien im In- und Ausland mit. Sie analysiert neue technische und soziale Strukturen, um aktuelle Entwicklungen der Cyberkriminalität frühzeitig zu erkennen und nachhaltig bekämpfen zu können.
Schließlich unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle die bayerische Justiz bei der Aus- und Fortbildung im Bereich der Cyberkriminalität.