Pressemitteilung 16 vom 24.10.2018
Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete
Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage zum Amtsgericht Schwandorf gegen
einen 55-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf erhoben, der im Darknet
Schusswaffen und Munition erworben haben soll.
Ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf muss sich vor
dem Amtsgericht Schwandorf wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz
verantworten. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwälte der
Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Beamten des Zollfahndungsamtes
Frankfurt am Main haben den Verdacht erhärtet, dass der Angeschuldigte bereits
in den Jahren 2014 und 2015 im Darknet, einem nur mit spezieller Software zugänglichen
Teil des Internets, eine manipulierte Schreckschusswaffe, einen Revolver, eine
halbautomatische Selbstladepistole und 175 Patronen unterschiedlichen Kalibers
erworben hat. Der Angeschuldigte war im Ermittlungsverfahren geständig.
Anhaltspunkte für eine geplante Verwendung der Schusswaffen und der Munition
haben sich nicht ergeben.
Die Käufe soll der Angeschuldigte über die Darknet-Plattform
„Alphabay“ abgewickelt haben. Bei „Alphabay“ handelte es sich um den seinerzeit
größten Marktplatz im Darknet für den Handel mit illegalen Waren und
Dienstleistungen aller Art. Sie wurde im Sommer 2017 von US-amerikanischen
Strafverfolgungsbehörden geschlossen.
Für die dem Angeschuldigten in der Anklageschrift zur Last
gelegten Straftaten sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu fünf Jahren vor.
Bereits in der Vergangenheit ist es den Staatsanwälten der
bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime
Bayern mehrfach gelungen, gemeinsam mit aus- und inländischen
Polizeidienststellen Käufer und Verkäufer von illegalen Schusswaffen und
Munition im Darknet zu enttarnen. Auch der aktuelle Fall beweist, dass sich
niemand dauerhaft in der vermeintlichen Anonymität des Internets verstecken
kann.
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese
Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener
Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in
Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B.
bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem
Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher
Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer-und Informationstechnik abzuarbeiten
ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.