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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 19 vom 03.12.2018

Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums Oberfranken

Bereits Ende letzter Woche wurden vier Männer in Chemnitz festgenommen, die im großen Stil abgefischte Bankdaten für unberechtigte Abhebungen entweder selbst verwendet oder die Bankdaten Dritten gegen eine Provision zur Verfügung gestellt haben sollen.

Nach langwierigen und technisch hochkomplexen Ermittlungen der Spezialstaatsanwälte der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und der IT-Spezialisten der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg konnten bereits am 29.11.2018 vier junge Männer aus der Region Chemnitz festgenommen werden. Gegen alle vier Beschuldigten wurden zwischenzeitlich Haftbefehle erlassen. Sie befinden sich in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen sich die Beschuldigten Zugangsdaten zum Online-Banking, die zuvor von noch unbekannten Mittätern durch sog. Phishing-Mails erlangt worden waren, verschafft haben. Diese Zugangsdaten sollen sie in der Folge entweder selbst für missbräuchliche Abbuchungen genutzt oder aber gegen eine Provision für den Fall erfolgreicher Abbuchungen Dritten zur Verfügung gestellt haben. Die Beschuldigten sollen jeweils zuvor das TAN-Verfahren unter Verwendung der erlangten Zugangsdaten abgeändert haben, um sich oder anderen Personen die Durchführung der Überweisungen zu erleichtern.

Zur Verschleierung ihrer Aktivitäten sollen sich die Beschuldigten eine komplizierte Server-Infrastruktur aufgebaut haben. Der Austausch der Daten zwischen den Beschuldigten, ihren Zulieferern und den „Kunden“ erfolgte über einen Cloudspeicher.

Insgesamt wurden unter mutmaßlicher Beteiligung der jetzt Festgenommenen unberechtigte Abbuchungen in Höhe von rund 260.000 EUR vorgenommen. Hinzu kommen versuchte Abbuchungen in Höhe von weiteren rund 70.000 EUR.

Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang bei der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg, weil dort ein besonders schadensträchtiger Einzelfall angezeigt wurde. Es wurde allerdings schnell klar, dass es eine Vielzahl weiterer Geschädigter im gesamten Bundesgebiet gibt. Nach umfangreicher Überwachung und Auswertung des Datenverkehrs konnten ausreichend Beweise gesichert werden, um einen dringenden Tatverdacht zu begründen. Alle vier Beschuldigten konnten in einem Geberwerbegebiet in Chemnitz festgenommen werden. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden eine Vielzahl von Computern, Speichermedien und Mobiltelefonen sowie Bargeld in Höhe von 40.000 EUR sichergestellt. Die Staatsanwälte und IT-Forensiker der Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg wurden bei der Durchsuchung und den Festnahmen von Beamten der sächsischen Polizei unterstützt. Der Zugriff erfolgte letztlich durch Spezialkräfte, um die Beschuldigten zu überraschen und die Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern.

Den Beschuldigten liegen unter anderem eine Vielzahl von Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs und des Ausspähens von Daten zur Last. Das Gesetz sieht für den gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Obwohl nach derzeitigem Ermittlungsstand ganz erhebliche Anstrengungen von den Beschuldigten unternommen worden sein sollen, um ihr Tun zu verschleiern, ist es nach wochenlanger und mühevoller Kleinarbeit gelungen, das komplexe Betrugsmodell aufzudecken, die Serverstruktur aufzuklären und die Beschuldigten zu identifizieren. Einmal mehr wird deutlich, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets keinen dauerhaften Schutz vor Strafverfolgung bietet. Die Ermittlungen dauern unverändert an.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind zwölf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig. Zum Jahresbeginn 2019 werden es 14 sein.