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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 21 vom 10.12.2018

Operation Green Heart - Bundesweite Durchsuchungen wegen Geldfälschung

Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamtes

Umfangreiche Ermittlungen gegen den Falschgeldhandel in illegalen Marktplätzen des Darknets führten zu einer großangelegten internationalen Durchsuchungsaktion.

Unter der Koordination von Europol (siehe Pressemitteilung von Europol vom 07.12.2018) fanden in der Zeit von 03. bis 06. Dezember 2018 in 13 Staaten ca. 300 Durchsuchungen statt. Ausgangspunkt war die Aushebung einer Falschgelddruckerei durch das Bundeskriminalamt Österreich und das Landeskriminalamt Wien bei einem 32-jährigen Österreicher in Leoben (Österreich), der selbst produzierte 10-, 20- und 50-Euro-Falschnoten über illegale Darknetmarktplätze vertrieben und so europaweit in den Zahlungsverkehr gebracht haben soll. Der 32-Jährige muss sich zurzeit in Österreich vor Gericht verantworten.

In Deutschland koordinierten die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Falschgeldzentralstelle des Bayerischen Landeskriminalamts insgesamt 178 Durchsuchungen in allen 16 Bundesländern.

Die bayerischen Behörden standen bereits seit geraumer Zeit mit den österreichischen Ermittlern in engem Kontakt und unterstützten die dortigen Ermittlungen maßgeblich, da der in Österreich festgenommene 32-Jährige auch bayerische Packstationen zur Begehung der Straftaten benutzt haben soll. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen konnten eine Vielzahl von Personen festgestellt werden, die verdächtig sind, diese Falschnoten gekauft zu haben. In 220 Fällen leiteten die Falschgeldermittler des Bayerischen Landeskriminalamts Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern ein. Die enge staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Zusammenarbeit der beiden Nachbarländer war auch hier ein Schlüssel zum Erfolg.

Die steigende Nutzung von Internet- und Darknetdiensten hat markante Veränderungen bei der Bekämpfung der Geldfälschung zur Folge. Die Grenzen des Handelns und des Vertriebs der illegalen Waren verschwimmen immer mehr. Die vermeintliche Anonymität in Darknetmarktplätzen wird durch eine effektive nationale und internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden durchbrochen.

In Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden wurden am Mittwoch, 05.12.2018, von mehr als 900 Polizeibeamten in D
eutschland 178 Durchsuchungen bei 160 Tatverdächtigen durchgeführt. Die Örtlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bundesland Anzahl der Durchsuchungen
Baden-Württemberg 18
Bayern 28
Berlin 12
Brandenburg 3
Bremen 4
Hamburg 11
Hessen 16
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 17
Nordrhein-Westfalen 43
Rheinland-Pfalz 3
Saarland 2
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt 4
Schleswig-Holstein 8
Thüringen 3

Bei mehreren Durchsuchungen wurden falsche Euronoten und geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Außerdem fanden die Ermittler nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände und beschlagnahmten Bargeld.

Für weitere Fragen zu diesen Durchsuchungen sind die jeweils für das Bundesland zuständigen Landeskriminalämter selbst verantwortlich.

In
Bayern durchsuchten mehr als 150 Ermittler in allen Regierungsbezirken insgesamt 28 Objekte bei 24 Tatverdächtigen. Dabei konnten mehrere Euro-Falschnoten, geringe Mengen an Marihuana, Ecstasy und LSD, sowie Butterfly-Messer sichergestellt werden. Ein 53-Jähriger wurde durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ den von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragten Haftbefehl wegen Verdacht der Geldfälschung.

Die Durchsuchungen verteilten sich wie folgt:
Polizeipräsidium Anzahl der Durchsuchungen
Mittelfranken 2
München 7
Niederbayern 1
Oberbayern Nord 3
Oberbayern Süd 2
Oberfranken 2
Oberpfalz 1
Schwaben Nord 1
Schwaben Süd/West 1
Unterfranken 3

Außerdem durchsuchten Falschgeldexperten des Bayerischen Landeskriminalamtes in München, im Landkreis Dachau und im Landkreis Kitzingen fünf weitere Wohnungen in einem eigenen Ermittlungsverfahren.

Die Ermittlungsverfahren im Rahmen der OP Green Heart werden in Bayern durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern gemeinsam mit den örtlich zuständigen Kriminalpolizeidienststellen geführt.

Auskünfte zu diesen Ermittlungsverfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt nur durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern erteilt.

Präventionstipps - Falschgeld erkennen:
Fühlen: Erhabenes Relief an den äußeren Rändern und an der großen Wertzahl
Sehen: In Durchsicht das Wasserzeichen, der Sicherheitsfaden und (ab 20 €) das Porträt-Fenster
Kippen: Farb- und Bewegungseffekte im Hologrammstreifen und in der Smaragdzahl beim Kippen der Banknote

Weiter Tipps gibt’s auch bei
www.bundesbank.de/falschgeld

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind zwölf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig. Zum Jahresbeginn 2019 werden es 14 sein.