Pressemitteilung 21 vom 10.12.2018
Operation Green Heart - Bundesweite Durchsuchungen wegen Geldfälschung
Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern
und des Bayerischen Landeskriminalamtes
Umfangreiche Ermittlungen gegen den Falschgeldhandel in illegalen
Marktplätzen des Darknets führten zu einer großangelegten internationalen Durchsuchungsaktion.
Unter der Koordination von Europol (siehe Pressemitteilung von Europol vom 07.12.2018)
fanden in der Zeit von 03. bis 06. Dezember 2018 in 13 Staaten ca. 300 Durchsuchungen
statt. Ausgangspunkt war die Aushebung einer Falschgelddruckerei durch das
Bundeskriminalamt Österreich und das Landeskriminalamt Wien bei einem 32-jährigen
Österreicher in Leoben (Österreich), der selbst produzierte 10-, 20- und 50-Euro-Falschnoten über illegale Darknetmarktplätze vertrieben und so europaweit in den Zahlungsverkehr gebracht haben soll. Der 32-Jährige muss sich zurzeit in Österreich
vor Gericht verantworten.
In Deutschland koordinierten die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete
Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Falschgeldzentralstelle des Bayerischen
Landeskriminalamts insgesamt 178 Durchsuchungen in allen 16 Bundesländern.
Die bayerischen Behörden standen bereits seit geraumer Zeit mit den österreichischen
Ermittlern in engem Kontakt und unterstützten die dortigen Ermittlungen
maßgeblich, da der in Österreich festgenommene 32-Jährige auch bayerische
Packstationen zur Begehung der Straftaten benutzt haben soll. Im Rahmen der
umfangreichen Ermittlungen konnten eine Vielzahl von Personen festgestellt
werden, die verdächtig sind, diese Falschnoten gekauft zu haben. In 220 Fällen
leiteten die Falschgeldermittler des Bayerischen Landeskriminalamts Ermittlungsverfahren
wegen Geldfälschung bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern ein. Die enge
staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Zusammenarbeit der beiden Nachbarländer
war auch hier ein Schlüssel zum Erfolg.
Die steigende Nutzung von Internet- und Darknetdiensten hat markante Veränderungen
bei der Bekämpfung der Geldfälschung zur Folge. Die Grenzen des Handelns und
des Vertriebs der illegalen Waren verschwimmen immer mehr. Die vermeintliche
Anonymität in Darknetmarktplätzen wird durch eine effektive nationale und
internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden durchbrochen.
In Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden wurden am Mittwoch, 05.12.2018, von mehr als 900 Polizeibeamten in Deutschland 178 Durchsuchungen bei 160 Tatverdächtigen durchgeführt. Die Örtlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bundesland Anzahl der Durchsuchungen
Baden-Württemberg 18
Bayern 28
Berlin 12
Brandenburg 3
Bremen 4
Hamburg 11
Hessen 16
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 17
Nordrhein-Westfalen 43
Rheinland-Pfalz 3
Saarland 2
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt 4
Schleswig-Holstein 8
Thüringen 3
Bei mehreren Durchsuchungen wurden falsche Euronoten und geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Außerdem fanden die Ermittler nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände und beschlagnahmten Bargeld.
Für weitere Fragen zu diesen Durchsuchungen sind die jeweils für das Bundesland
zuständigen Landeskriminalämter selbst verantwortlich.
In Bayern durchsuchten mehr als 150 Ermittler in allen Regierungsbezirken insgesamt 28 Objekte bei 24 Tatverdächtigen. Dabei konnten mehrere Euro-Falschnoten, geringe Mengen an Marihuana, Ecstasy und LSD, sowie Butterfly-Messer sichergestellt werden. Ein
53-Jähriger wurde durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg festgenommen
und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ den von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragten Haftbefehl wegen Verdacht der Geldfälschung.
Die Durchsuchungen verteilten sich wie folgt:
Polizeipräsidium Anzahl der Durchsuchungen
Mittelfranken 2
München 7
Niederbayern 1
Oberbayern Nord 3
Oberbayern Süd 2
Oberfranken 2
Oberpfalz 1
Schwaben Nord 1
Schwaben Süd/West 1
Unterfranken 3
Außerdem durchsuchten Falschgeldexperten des Bayerischen
Landeskriminalamtes in München, im Landkreis Dachau und im Landkreis Kitzingen
fünf weitere Wohnungen in einem eigenen Ermittlungsverfahren.
Die Ermittlungsverfahren im Rahmen der OP Green Heart werden in Bayern durch die
Zentralstelle Cybercrime Bayern gemeinsam mit den örtlich zuständigen Kriminalpolizeidienststellen geführt.
Auskünfte zu diesen Ermittlungsverfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt nur
durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern erteilt.
Präventionstipps - Falschgeld erkennen:
Fühlen: Erhabenes Relief an den äußeren Rändern und an der großen
Wertzahl
Sehen: In Durchsicht das Wasserzeichen, der Sicherheitsfaden und (ab 20
€) das Porträt-Fenster
Kippen: Farb- und Bewegungseffekte im Hologrammstreifen und in der Smaragdzahl
beim Kippen der Banknote
Weiter Tipps gibt’s auch bei www.bundesbank.de/falschgeld
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.
Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand
im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die
Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig:
Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z.
B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum
Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld und Kinderpornographie im Darknet. Seit
dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für
herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind
zwölf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime
Bayern tätig. Zum Jahresbeginn 2019 werden es 14 sein.